Extra können Festpreis ins Wanken bringen
„Einfamilienhaus Typ x zum Festpreis y“, so und ähnlich lauten Vertragsregelungen, die Schlüsselfertiganbieter arglosen Käufern anbieten. Das klingt, als könnte der Bauherr am Stichtag sein fertiges Haus zum Fixpreis beziehen – komplett und ohne je mit dem Baugeschehen behelligt worden zu sein.
Irrtum, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB): die Vertragsmuster vieler Unternehmer sind nämlich auf den Fall zugeschnitten, in dem das Baugrundstück noch gar nicht festliegt. Der versprochene Festpreis kann dann aber nur gehalten werden, wenn alle Annahmen, die beispielsweise den Baugrund betreffen, später auch mit der Realität auf dem Grundstück übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, und erfordert der Baugrund zusätzliche Investitionen, etwa bei der Abdichtung des Kellers, dann kostet das später extra. Das steht zwar auch im Vertrag, aber nur selten für den Bauherrn erkennbar und übersichtlich zusammengefasst, sondern meist über die Vertragsunterlagen verstreut. Dabei, so warnt der VPB, gibt es eine ganze Reihe von Extras, die den Festpreis ins Wanken bringen und dem Bauunternehmer satte Zusatzgewinne bescheren: Sind beispielsweise Erdbodenklasse, Erdbebenzone, Windlastzone, Schneelastzone, Grundwasserlastfall, waagerechte Baugrundlage, Klimaregion, gleiche Höhe von Baugrund und Erschließungsstraße nicht wie im Vertrag
angenommen, stellt der Bauunternehmer die erforderlichen Zusatzarbeiten dem Käufer in Rechnung. Das ist sogar, weil vertraglich vereinbart, rechtens – es sei denn, das Grundstück ist dem Bauunternehmer bei Vertragsabschluss doch schon bekannt. Dann muss über die Nachforderung ein Gericht entscheiden. Und welcher angehende
Hausbesitzer riskiert während des Baus schon Streit und möglichen Baustopp? Deshalb rät der VPB: Vor Vertragsabschluss alles Schriftliche vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.