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Gefahrenabwehr

Beim Neubau Verkehrssicherungspflichten beachten

Der Winter ist vorbei, und mit dem Frühling beginnt die

neue Bausaison. Viele Grundstücksbesitzer planen in den kommenden Wochen den ersten Spatenstich für ihren Neubau oder den ersten Hammerschlag zur energetischen Sanierung ihrer Immobilie. Dazu müssen sie nicht nur Planung und Finanzierung detailliert vorbereiten, sondern auch ihre Verkehrssicherungspflichten bedenken, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Werden am Haus oder auf dem Grundstück Bauarbeiten ausgeführt, dann muss der Hauseigentümer für die so genannte Gefahrenabwehr sorgen. Selbst wenn er seinen Architekten oder den beauftragten Bauunternehmer ausdrücklich mit der Verkehrssicherung betraut, ist der Bauherr nicht aus dem Obligo: Er muss als Haus- und Grundstückseigentümer die Sicherungsmaßnahmen überwachen und koordinieren. Erkennt er Gefahren, dann muss er auch für deren Beseitigung sorgen.

Die Verkehrssicherungspflicht, so die ARGE Baurecht, gilt auch für alle privaten Haus- und Grundstückbesitzer, die ihr bestehendes Wohnhaus energetisch sanieren möchten. Wer jetzt Gerüste stellen, Fassaden dämmen, Dächer neu decken und Solarmodule installieren lässt, der muss Passanten und Nachbarn vor Schäden schützen, die von seiner Baustelle ausgehen könnten.

Unter Umständen beginnt die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn sogar schon lange vor dem Aushub, nämlich beim Abbruch von alten Gebäudeteilen, die dem geplanten Neubau im Weg stehen. Vor allem auf dicht besiedelten Altstadtparzellen, wo häufig auf der Grenze gebaut wurde, muss der Abbruch alter Substanz mindestens so sorgfältig geplant werden, wie der folgende Neubau, damit Anrainer nicht zu Schaden kommen. Auch hier, so die ARGE Baurecht, hat der Bauherr eine Verkehrssicherungspflicht.

Mögliche Gefahren und vielfältige Pflichten rauben manchem Bauherrn den Schlaf. Deshalb empfiehlt die ARGE Baurecht den Abschluss einiger Versicherungen. Dabei unterscheiden die Fachleute zwischen Haftpflichtversicherungen, die die Schäden gegenüber Dritten abdecken, und Sachversicherungen, die die Wiederherstellung zerstörter Bauwerksteile ermöglichen. Sinnvoll sind nach Ansicht der Juristen während der eigentlichen Bauphase die Bauherren-Haftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung, die jeweils für die Bauzeit abgeschlossen werden. Die Feuer-Rohbau-Versicherung wird von den Kreditinstituten regelmäßig als Voraussetzung für die Kreditvergabe verlangt. Feuerschäden werden außerdem von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die zusätzlich Schutz vor Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden bietet. Mitversichert werden können auch Glasbruchschäden oder so genannte Elementarschäden, also Gefahren durch Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen. In den hochwassergefährdeten Gegenden Deutschlands, so rät die ARGE Baurecht, ist dieser Zusatz durchaus sinnvoll, denn Reparatur und

Wiederaufbau des beschädigten Hauses können teuer werden.

Weitere Versicherungen reduzieren das individuelle Risiko, wie beispielsweise die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, die eingreift, wenn Heizöl aus einem undichten Tank entweicht und das Grundwasser verunreinigt.

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