Beim Pflanzen Nachbarrecht beachten!
Passend zur beginnenden Pflanzzeit weist der Verband Privater Bauherren darauf hin, dass Grenzbepflanzungen dem Nachbarrecht unterliegen, das als Landesrecht in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
In einem Urteil des Landgerichts Coburg etwa wurde entschieden, dass das sich wie Bambus über Rhizome vermehrende, im Sommer bis zu fünf Meter hoch wachsende Elefantengras – auch Miscanthus giganteus oder Chinaschilf genannt – weder Baum nich Strauch ist und daher bei der Pflanzung auch nicht der für Bäume und Sträucher geltenden Mindestgrenzabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. In anderen Bundesländern kann die Rechtslage jedoch anders aussehen.
Der nicht unähnliche Bambus etwa wurde vom Stuttgarter Landgericht als Gehölz beurteilt – und Gehölz muss regelmäßig zurück geschnitten werden. Da das Nachbarrecht dem Landesrecht unterliegt, sollten sich Gartenbesitzer vor dem Pflanzen gerade von für Nachbarn potentiell störenden Bäumen oder Sträuchern über die jeweils geltende Rechtslage informieren.