Baubeschreibung sorgfältig prüfen!
Wer ein Haus beim Bauträger oder Bauunternehmer schlüsselfertig kauft, der unterschreibt dazu einen Bauvertrag mit Bau- und Leistungsverzeichnis.
Was dort steht, das muss der Unternehmer liefern – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Auftraggeber sollte deshalb den
Vertragstext nicht nur genau lesen, sondern auch prüfen, ob die von ihm gewünschte Bauausführung in der Baubeschreibung technisch exakt und vollständig wiedergegeben ist. Dieses „Kleingedruckte“, das in aller Regel als Anhang zum eigentlichen Bauvertrag gehört, bestimmt das so genannte Leistungssoll. Weil Laien mit der baurechtlichen wie
auch der bautechnischen Vertragsprüfung oft überfordert sind, sollten sie im Zweifel einen Baujuristen und Sachverständigen mit der Vertragsprüfung beauftragen. Anderenfalls kann es für den Auftraggeber zu teuren Nachzahlungen und unangenehmen Überraschungen kommen.