Vor Hauskauf Baugenehmigungen vorlegen lassen!
Wer ein Haus kauft und den Verdacht hegt, ein Teil der Immobilie könnte ohne Genehmigung errichtet worden sein, der sollte das Problem unbedingt vor Vertragsabschluss klären. Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Am besten, er lässt sich im Kaufvertrag zusichern, dass die Immobilie so wie besichtigt und im Kaufvertrag beschrieben auch genehmigt worden ist. Das gilt vor allem für alle erkennbar nachträglich vorgenommenen Umbauten, wie etwa Souterrain- oder Dachgeschossausbauten, die eventuell vermietet werden sollen. Die ARGE empfiehlt aber auch dann, wenn der Käufer einen Grund hat, misstrauisch zu sein, immer eine entsprechende Regelung in den Kaufvertrag aufzunehmen.