Über Geschmack lässt sich streiten und da gibt es auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die skurrilsten Anlässe. Über einen besonderen Fall von "Geruchsverbesserung" berichtet Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse
Über Geschmack lässt sich streiten und da gibt es auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die skurrilsten Anlässe. Über einen besonderen Fall von "Geruchsverbesserung" berichtet Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
Im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus versprühte ein Wohnungseigentümer regelmäßig Parfüm, das den anderen Bewohnern so unangenehm in die Nase stieg, dass sie den Duft bis vor das Oberlandesgericht Düsseldorf wehen ließen.
Die dortigen Richter gaben den belästigten Miteigentümern Recht.
Durch das Versprühen des Parfüms liege eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums vor. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nicht den übrigen Eigentümern vorgeben, wie ein im Gemeinschaftseigentum stehendes Treppenhaus zu riechen habe (Az. 3 Wx 98/03). Die anderen Miteigentümer dürfen nun wieder durch einen geruchsfreien Hausflur gehen.