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Mängelbeseitigung

Bei Mängeln erst mal prüfen, wer haftet

Wer ein Haus baut, der hat das Recht auf eine mängelfreie Immobilie. Eventuelle Mängel muss der Bauunternehmer im Rahmen der Gewährleistung auf eigene Kosten beseitigen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin und schränkt ein: Vorausgesetzt, der Bauunternehmer hat den Mangel auch tatsächlich zu verantworten.

Dies ist aber nicht immer der Fall. Fordern Bauherren, die nicht mit einem Generalunternehmer bauen, einen Unternehmer auf, einen bestimmten Schaden zu beseitigen, dann muss der Unternehmer in jedem Fall die Mängelrüge prüfen. Dazu muss er auf die Baustelle und das Problem untersuchen. Stellt sich dort heraus, dass nicht er selbst, sondern ein anderer den Mangel verursacht hat, dann kann er Schadensersatz für seine Mühen vom Bauherrn fordern, wenn dieser hätte erkennen müssen, dass die Mängelrüge unbegründet war. Deshalb rät der VPB bei Mängelrügen zur Zurückhaltung. Der Bausachverständige sollte zunächst prüfen, welche Firma für den Schaden am Neubau haftet. Erst dann sollte die – richtige – Firma zur Mängelbeseitigung aufgefordert

werden.

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