StartBauenBaurechtMakler haftet für Versprechen zu kostenneutraler Wohnungsfinanzierung

Makler haftet für Versprechen zu kostenneutraler Wohnungsfinanzierung

Immobilienverkäufer und Makler sollten ihre Verkaufs- argumentationen genau abwägen. Erklärt nämlich der Verkäufer einer Eigentumswohnung, die Wohnung könne vom Käufer "kostenneutral" erworben werden, und trifft dies nicht zu, so droht die Rückabwicklung des Kaufs

Immobilienverkäufer und Makler sollten ihre Verkaufs- argumentationen genau abwägen.
Erklärt nämlich der Verkäufer einer Eigentumswohnung, die Wohnung könne vom Käufer "kostenneutral" erworben werden, und trifft dies nicht zu, so droht die Rückabwicklung des Kaufs.

Über diese Entscheidung des 4. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) informiert Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse.

Bei den Verkaufsgesprächen hatte ein vom Verkäufer beauftragter Makler nach Durchsicht der Verdienst- und Steuernachweise des Kaufinteressenten behauptet, die Wohnung trage sich für ihn fast von selbst. Diese Fakten überzeugten den Interessenten und er entschloss sich zum Kauf. Später stellte sich jedoch heraus, dass Steuerersparnis und die Höhe der Mieteinnahmen nicht für eine kostenneutrale Finanzierung ausreichten.

Das OLG sah in der wahrheitswidrigen Behauptung der Kostenneutralität eine schuldhafte Pflichtverletzung und sprach dem Kläger das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu (Az.: 4 U 478/02-79).

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