Neuvermietungen sind für Vermieter heutzutage durch die Zunahme von Mietnomaden und zahlungssäumigen Mietern kein leichtes Unterfangen mehr. "Ein Mieter muss bei der Wohnungssuche seinem möglichen neuen Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags ungefragt über ein gegen ihn laufendes Insolvenzverfahren aufklären", berichtet Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse
Neuvermietungen sind für Vermieter heutzutage durch die Zunahme von Mietnomaden und zahlungssäumigen Mietern kein leichtes Unterfangen mehr. "Ein Mieter muss bei der Wohnungssuche seinem möglichen neuen Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags ungefragt über ein gegen ihn laufendes Insolvenzverfahren aufklären", berichtet Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse und macht auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn aufmerksam.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Wohnungsinteressent verschwiegen, dass ihm sein bisheriger Vermieter wegen hoher Zahlungsrückstände gekündigt hatte. Gegen den Mieter lief deswegen sogar ein Privatinsolvenzverfahren – sein gesamtes pfändbares Vermögen gehörte zur Insolvenzmasse. Dem künftigen Vermieter als Neugläubiger würde somit kein pfändbares Vermögen bleiben. Die Richter entschieden, dass der Vermieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen durfte (LG Bonn, Az 6 T 312/05).