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Neue Gesetze und Verordnungen zur Energieeffizenz 2016

Heizen, Bauen und Energie

Seit dem Jahreswechsel gelten eine Reihe neuer Gesetze und Verordnungen in den Bereichen Heizen, Bauen und Energie. Hier eine Liste der wichtigsten Änderungen:

Die schlechteste Nachricht vorneweg: Da die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien sowie die Netzentgelte steigen, wird auch Strom für viele wieder einmal teurer.

Wer im neuen Jahr ein Bauvorhaben beantragt, muss sich an die Energiesparverordnung von 2014 halten, und das bedeutet im wesentlichen: Ab sofort sind strengere Energie-Einsparvorgaben einhalten. Die Obergrenze für den zulässigen Energiebedarf eines Gebäudes wurde um 25 Prozent gesenkt, die Anforderungen an den Wärmeschutz stiegen hingegen um 20 Prozent. Im Gegenzug steigt ab April die Höhe möglicher Förderkredite energieeffiziente Neubauten von 50.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Für alte Heizung- und Lüftungsanlagen gibt es ab sofort ein Energieeffizienzlabel, dass die Anlagen einer Effizienzklasse zuordnen. In diesem Jahr ist die Anbringung noch freiwillig, aber ab dem kommenden Jahr sind die Schornsteinfeger verpflichtet, das Etikett auf dem Heizkessel anzubringen. Betroffen sind zunächst Heizungen, die älter als 29 Jahre sind. Bis 2024 sollen dann alle Kessel über 15 Jahre ein Etikett erhalten. Sinn und Zweck des Labels ist die Erhöhung der Austauschrate alter Anlagen. Einen zusätzlichen finanziellen Austauschanreiz sollen KfW-Zuschüsse für den Heizungsaustausch und den Einbau von neuen Lüftungsanlagen in Höhe von 15 Prozent der Kosten/maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit bieten.

Für 2016 neu in Betrieb genommene Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von unter 50 KW elektrischer Leistung gelten andere Zuschläge: Ins öffentliche Netz eingespeister Strom wird nun mit einem Zuschlag von 8 statt bisher 5,41 Cent gefördert. Im Gegenzug sinkt der Zuschlag für selbst verbrauchten Strom von 5,41 auf 4 Cent pro Kilowattstunde. Gewährt wird der Zuschlag künftig nicht mehr für zehn Jahre, sondern für 60000 Vollbenutztungsstunden. Ende März läuft das Förderprogramm komplett aus, d.h. der 31.03. ist letztmöglicher Antragstermin.

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