Grundeigentümer in die Pflicht genommen
Ab diesem Winter müssen Berliner Grundeigentümer Gehwege 1,50 Meter
breit räumen. Zudem stehen sie in der Pflicht, Eisbildung zu verhindern
bzw. entstandene Eisschichten zu entfernen.
Auch wenn vor dem Haus kein Gehweg vorhanden ist, besteht die Verkehrssicherungspflicht: Geräumt werden muss dann die angrenzende Straße. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Mit dem neuen Straßenreinigungsgesetz, dass SPD und Linke gemeinsam im November 2010 erließen, soll ein neuerliches Schneechaos wie in Berlin im Winter 2009/2010 zu „bewundern“, verhindert werden. Und obwohl das Gesetz auch in den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU Thema ist, dürfte eine Änderung der Bestimmungen auf sich warten lassen: Zwar hält die CDU die Bestimmungen teils für überzogen, doch bevor über eine Lockerung des GEsetzes nachgedacht wird, soll erst mal ein Winter abgewartet werden. Das bedeutet: Zumindest in diesem Jahr sollten Berliner Hausbesitzer dem Winterdienst etwas mehr Aufmerksamkeit schenken. Anfallende Räumungskosten können dabei auf Mieter umgelegt werden.