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Partner haftet bei Trennung für Miete

Zieht ein Lebens- oder Ehepartner aus der gemeinsamen Mietwohnung aus, bleibt er dennoch weiter Mietvertragspartner, wenn der Mietvertrag zusammen unterzeichnet wurde. Laut allgemeiner Rechtsprechung haftet er auch weiterhin als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis

Zieht ein Lebens- oder Ehepartner aus der gemeinsamen Mietwohnung aus, bleibt er dennoch weiter Mietvertragspartner, wenn der Mietvertrag zusammen unterzeichnet wurde. Laut allgemeiner Rechtsprechung haftet er auch weiterhin als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. "Hier lauern große finanzielle Risiken", warnt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse, "denn er müsste auch noch Jahre später für etwaige Mietschulden des Ex-Partners aufkommen." Der ausziehende Partner kann in diesem Fall auch nicht alleine einseitig kündigen, es sei denn, der Vermieter lässt ihn aus dem Vertrag. Ein Anrecht auf Zustimmung durch den Vermieter hat er jedoch nicht. Er haftet somit bis zur Beendigung des Mietverhältnisses durch eine gemeinsame reguläre Kündigung oder eine gerichtliche Entscheidung. So kann ein Gericht anordnen, dass ein Ehegatte das Mietverhältnis alleine fortsetzt oder den anderen Partner zur Kündigung verurteilen.
Ist das Verlassen einer gemeinsamen Wohnung also endgültig, ist dringend anzuraten, den Mietvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend zu reagieren.

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