Maklercourtage nach Protokollierung fällig
Viele Hauskäufer finden ihr Traumhaus oder -grundstück in den
Annoncen örtlicher Makler. Das heißt: Zusätzlich zum Kaufpreis für die
Immobilie müssen sie meist auch die Maklergebühr bezahlen. Daran
erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Diese Provision oder Courtage wird nach der Protokollierung des Kaufvertrags beim Notar
fällig. Je nach Vereinbarung stellt der Makler zwischen drei und sechs Prozent des Kaufspreises in Rechnung – zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Der Käufer zahlt in der Regel die Courtage. Das hat sich eingebürgert, ist aber keine Vorschrift. Ob der Verkäufer einen Teil der Provision übernimmt, das ist Verhandlungssache. Weitere Informationen unter www.vpb.de.