StartBauenBaurechtSchlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren

Schlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren

ARGE Baurecht rät zu klaren vertraglichen Absprachen

Der Winter bringt häufig witterungsbedingte Unterbrechungen am Bau mit sich. Und immer wieder führen die Unterbrechungen zu Streit zwischen den am Bau Beteiligten über die Kostenübernahme.

Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät hier dringend zu klaren vertraglichen Absprachen. Geklärt werden muss unter anderem, wie viele witterungsbedingte Ausfalltage einkalkuliert sind. Wer das Risiko darüber hinausgehender Ausfalltage trägt. Und wie die Ausfalltage gegebenenfalls monetär ausgeglichen werden. Je früher die Vereinbarungen feststehen, umso reibungsloser läuft der Bau – auch wenn wegen Schnee und Eis einmal nichts läuft.

Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.

AUCH INTERESSANT

Beliebteste News