Welche EnEV ist vereinbart?
Wer neu baut, der muss die Vorgaben der Energieeinsparverordnung einhalten. Normalerweise achtet der Architekt darauf und kümmert sich um alles.
Wer allerdings ein Schlüsselfertighaus kauft, der muss aufpassen, warnt der Verband
Privater Bauherren (VPB). Meist findet sich nämlich im Bauvertrag der Passus, es gelte die bei Vertragabschluss gültige Verordnung. Verzögert sich dann der Bau und ist in der Zwischenzeit eine neue Energieeinsparverordnung in Kraft, muss diese für den Neubau zugrunde gelegt werden. Grundsätzlich, so der VPB, gilt: Ausschlaggebend für
das Haus ist immer der Stand der EnEV zum Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige.