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Skonto muss vereinbart werden

Zahlungsfrist unbedingt einhalten!

Private Bauherren müssen meist auf den Cent achten, da lohnen sich Rabatte und Skonti. Im Baugewerbe sind sogenannte Skontovereinbarungen üblich, also die Reduzierung der Rechnungssumme, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird.

Bis zu fünf Prozent Skonto sind in der Baubranche durchaus üblich. Skonto muss allerdings immer vorher vereinbart werden, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Und die Regelungen dazu müssen eindeutig sein. Das heißt, es muss genau festgelegt sein in welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto in Abzug gebracht werden kann. Unbedingt einhalten sollten Auftraggeber die

vereinbarte Skontofrist. Relevant ist dabei nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern Stichtag ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma, soweit nichts anderweitiges vereinbart ist. Je nach Geldinstitut kann der Zahlungseingang bis zu drei Werktage nach Zahlung erfolgen.

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