StartBauenBaurechtVermittlungsgebühr für Grundstück nur bei Auftrag fällig

Vermittlungsgebühr für Grundstück nur bei Auftrag fällig

Nicht unter Druck setzen lassen

Viele Bauherren suchen ein Grundstück und wollen dann darauf
ein schlüsselfertiges Haus bauen. Mitunter haben sie schon ein
Bauunternehmen im Blick und erste Angebote für ein Haus auf dem Tisch.
Weil sie aber noch kein Grundstück besitzen, zögern sie mit der
Unterschrift.

Damit der Abschluss schneller zustande kommt, empfehlen
dann die Außendienstmitarbeiter mancher Firmen ein Baugebiet in der
Nähe, wo es noch freie Grundstücke gibt. Wird der angehende Bauherr
dort auch tatsächlich fündig, kauft er den Boden von der Kommune,
beauftragt dann aber ein anderes Hausbauunternehmen mit der
Realisation der Immobilie, versuchen manche Firmen, die nicht zum Zuge
kommen, den einstigen Interessenten unter Druck zu setzen und
wenigstens noch eine Vermittlungsgebühr fürs Grundstück
herauszuschlagen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät hier zu
Gelassenheit: Wenn der Bauherr nichts unterschrieben und die Firma
nicht mit der Suche nach einem Grundstück beauftragt hat, dann ist er
dem Unternehmen auch nichts schuldig.

AUCH INTERESSANT

MEISTEGELESEN