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Vorsicht beim Hauskauf:

DIN-Normen nicht immer anerkannte Regel der Technik

Wer ein schlüsselfertiges Haus kaufen möchte, der muss dazu einen Bauvertrag mit Bauleistungsverzeichnis unterschreiben. Solche Verträge wimmeln in der Regel von Fachbegriffen. Häufig werden dabei DIN-Normen zitiert und die so genannten anerkannten Regeln der Technik.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, sich alleinauf diese Begriffe zu verlassen: DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern technische Regelungen. Sie sind auch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern haben lediglich Empfehlungscharakter.

Auch die „anerkannten Regeln der Technik“ sind keine festgeschriebenen Qualitätsstandards, die unverrückbar und für alle Zeiten gelten. „Im Gegenteil“, erläutert der Vorsitzende des Verbands Privater Bauherren, Thomas Penningh, „da sich die Bautechnik ständig weiterentwickelt und verbessert, ändern sich auch die Empfehlungen und damit die anerkannten Regeln der Technik. Gerade bei der Dämmung wird das jedem einleuchten. Was vor zehn Jahren beispielsweise bei der

Heizungstechnik oder Wärmedämmung anerkannte Regel der Technik war, das ist heute längst überholt.“

Auch die heute noch geltenden Schallschutz-DIN-Normen entsprechen inzwischen nicht mehr in allen Details den anerkannten Regeln der Technik. „Früher oder später wird diese DIN entsprechend den technischen Innovationen neu formuliert und aktuelle Standards empfehlen“, erläutert Thomas Penningh.

Erst seit wenigen Jahren fragen Bauherren nach barrierearmen Häusern und Wohnungen. Viele Schlüsselfertiganbieter folgen inzwischen diesem Trend und bieten in ihren Verträgen entsprechende Ausstattungen an. Dabei verweisen sie häufig auch auf DIN-Normen. „Hier ist Vorsicht geboten“, weiß VPB-Sachverständiger Penningh, „denn wie ein barrierearmes Haus letzten Endes ausgestattet ist, das sollte sich

nicht nach irgendeinem Standard richten, sondern vor allem nach dem Handicap des Einzelnen. Ein Sehbehinderter braucht ganz andere Hilfen, als ein Gehbehinderter“, gibt der Bauherrenberater zu bedenken.

Der VPB rät deshalb allen Bauherren, gerade in diesem Fall nicht nur auf DIN-Standards zu pochen, sondern je nach individuellem Handicap einen barrierearmen Ausbau festzuschreiben! „Das muss wirklich immer individuell betrachtet und in den Vertrag hinein verhandelt werden“, weiß der Bausachverständige. „Das macht Mühe, aber der Bauherr bekommt dafür ein wirklich auf seine Bedürfnisse ausgelegtes Haus. Und das muss nicht einmal teurer werden, als wenn es irgendeinem Standard entspricht.“

Damit der Bauherr trotz der verwirrenden Vielfalt an Begriffen, Regeln und auch Rechtsvorschriften stets das für ihn Richtige und technisch Bestmögliche bekommt, sollte er seinen Bauvertrag grundsätzlich vor Vertragsabschluss vom unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen. 

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