StartBauenBaurechtVorsicht Schmerzensgeld: Vermieter müssen für Sicherheit sorgen

Vorsicht Schmerzensgeld: Vermieter müssen für Sicherheit sorgen

Vor allem in der dunkleren Jahreszeit müssen Vermieter im und um das Haus herum besonders auf eine funktionierende Beleuchtung achten. "Vernachlässigt der Vermieter hier seine Verkehrssicherungspflicht, haftet er im Schadensfall", warnt Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse und weist auf ein diesjähriges Urteil des Landgerichts Berlin hin

Vor allem in der dunkleren Jahreszeit müssen Vermieter im und um das Haus herum besonders auf eine funktionierende Beleuchtung achten. "Vernachlässigt der Vermieter hier seine Verkehrssicherungspflicht, haftet er im Schadensfall", warnt Hermann Michels von der Quelle Bausparkasse und weist auf ein diesjähriges Urteil des Landgerichts Berlin hin.

Im zu verhandelnden Fall war ein Mieter auf Grund defekter Beleuchtung im Kellergang über einen Balken gestürzt und zog sich schwere Prellungen zu. Der Balken ragte über einen halben Meter in den Gangbereich hinein. Neben einer stationären war auch eine mehrwöchige ambulante Behandlung nötig.

Das Gericht verurteilte den Vermieter zu einer Zahlung von 2.500 Euro Schmerzensgeld (OLG Berlin, Az. 67 S 319/03). Ein Vermieter habe dafür zu sorgen, dass das Haus gefahrlos betreten werden kann. Dazu gehöre unter anderem eine funktionierende Beleuchtung und das Entfernen von Stolperfallen.

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