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VPB warnt vor Musterverträgen aus dem Internet

Keine Bauverträge ohne Sachverständigen abschließen!

Wer ein schlüsselfertiges Haus kaufen möchte, der muss dazu einen Bauvertrag abschließen. In der Regel ist das ein komplexes juristisches Schriftstück, das die wenigsten Laien im Detail verstehen. Um potenziellen Käufern den Vertragsabschluss zu

erleichtern, gibt es inzwischen Musterverträge im Internet. Sie beinhalten scheinbar alles, was der Laie zum Vertragsabschluss wissen muss. Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) warnt allerdings: „Von diesen Angeboten raten wir ab.“

„Die Musterverträge sind nämlich nicht vollständig. Wer sich auf sie verlässt, und glaubt, das Vertragsmuster regle zusammen mit dem Gesetz alles für sein Bauvorhaben Notwendige, der unterliegt einem Trugschluss“, urteilt Thomas Penningh. „Als ältester Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens können wir

davor nur warnen: Wer bauen will, der braucht mehr als einen standardisierten Vertragsvordruck! Er braucht seriöse und individuelle Beratung.“

Inhalt eines jeden Bauvertrags ist die konkrete Definition aller einzelnen Bauleistungen sowie die Festlegung verbindlicher Termine, Sicherheiten und Zahlungspläne. Vergisst der angehende Immobilienkäufer hier etwas, dann muss er es später als Zusatzleistung beauftragen – und teuer bezahlen!

„In den Musterverträgen“, kritisiert Verbraucherschützer Penningh, „fehlen wichtige Details, die der Bauherr individuell entscheiden muss: Wie hält er es beispielsweise mit den Erfüllungssicherheiten? Welche Weisungsrechte behält sich der Bauherr vor? Und: wann sind welche technischen Abnahmen vorgesehen und wie wird dabei verfahren?“

All diese Details, so die Erfahrung des VPB, können die wenigsten  Bauherren selbst entscheiden. Als Laien brauchen sie dazu sowohl bautechnischen als auch baujuristischen Rat. Deshalb rät der VPB allen Käufern schlüsselfertiger Immobilien: Keine Musterverträge aus dem Internet vereinbaren! Bauverträge sollten immer individuell ausgehandelt werden. Nur so kann der Bauherr seine Interessen und

Rechte sichern und sich vor unangenehmen und teuren Überraschungen schützen.

„Hinzu kommt noch ein schwerwiegender juristischer Aspekt“, warnt Thomas Penningh. Veranlasst ein Bauherr selbst die Verwendung eines Mustervertrags, dann trägt er auch das Risiko, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Alle Klauseln, die den Hauskäufer unangemessen benachteiligen, sind dann nämlich weiterhin zu Gunsten des

Bauunternehmers wirksam! Der Bauherr verliert den Schutz des Gesetzes vor dem Kleingedruckten, wenn er selbst das Kleingedruckte zum Vertragsinhalt macht.

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