Laien können Werigkeit des Baumaterials selten beurteilen
Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, der muss vorab einen Vertrag unterschreiben. Viele dieser Verträge sehen in der dazugehörigen Baubeschreibung spezielle Baustoffe vor und listen diese auch namentlich auf.
Allerdings werden solche konkreten Angaben häufig mit dem Zusatz „oder gleichwertiges Material“ wieder relativiert.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt: Der Begriff „gleichwertig“ ist nichts sagend. Der Laie kann nicht beurteilen, was wirklich „gleichwertig“ ist und bekommt, so die Erfahrung des VPB, in der Regel minderwertiges Material eingebaut.