StartBauenBaurechtWas gehört zur Wohnfläche?

Was gehört zur Wohnfläche?

Balkone, Loggien und Dachterassen sind bei der Wohnflächenberechnung mit einem Viertel ihrer Grundfläche anzusehen, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Dies entschied kürzlich das bayrische Oberste Landesgericht (2Z BR 136/95).

Balkone, Loggien und Dachterassen sind bei der Wohnflächenberechnung mit einem Viertel ihrer Grundfläche anzusehen, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Dies entschied kürzlich das bayrische Oberste Landesgericht (2Z BR 136/95). In besagtem Fall wurde gestritten über die Höhe des Wohngeldes in einer Wohnanlage, in der keine Teilungserklärung existierte, die laufenden Kosten jedoch entsprechend der Wohnfläche auf die einzelnen Eigentumswohnungen umzulegen waren. Bislang war die Rechtslage ungeklärt, da keine allgemein anerkannten einheitlichen Maßstäbe zur Berechnung der Wohnfläche existierten.

AUCH INTERESSANT

MEISTEGELESEN