StartBauenBaurechtWaschmaschinen-Panne: Mieter haftet bei grober Fahrlässigkeit

Waschmaschinen-Panne: Mieter haftet bei grober Fahrlässigkeit

Mieter sollten sich dringend um einen ordnungsgemäßen Anschluss ihrer Waschmaschine kümmern und diesen auch regelmäßig überprüfen. Darauf macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg aufmerksam

Mieter sollten sich dringend um einen ordnungsgemäßen Anschluss ihrer Waschmaschine kümmern und diesen auch regelmäßig überprüfen. Darauf macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg aufmerksam.

Ein Hausbewohner hatte den Zuleitungsschlauch einer Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastop-Vorrichtung nur mit einer Schlauchschelle an einem Wasserhahn befestigt und diesen – ohne zu prüfen, ob der Schlauch noch fest sitzt – immer durchgängig offen gelassen. Ein dadurch entstehender Wasserschaden beruht auf grober Fahrlässigkeit, urteilte das Gericht.

Eine teure Panne für den Mieter. Die Versicherung, die dem Wohnungseigentümer den Schaden ersetzt hatte, klagte den Betrag erfolgreich vom Mieter ein. Die durch die Überschwemmung in der Wohnung hervorgerufenen Sachschäden beliefen sich anteilig auf rund 5.000 Euro (OLG Oldenburg, Az.: 3 U 6/04).

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