StartBauenBaurechtWertermittlung von Immobilien:

Wertermittlung von Immobilien:

Wer trägt die Kosten?

Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt möchte sicher sein, dass er für
das investierte Geld auch tatsächlich einen entsprechenden Gegenwert
erhält – dies gilt natürlich auch für die Bank oder Versicherung, die
das Objekt gegebenenfalls über ein Baudarlehen finanziert.

Klarheit schafft hier im Zweifelsfall ein Wertgutachten, das von einem Sachverständigen auf der Grundlage baulicher und immobilienwirtschaftlicher Faktoren erstellt wird. Doch wer trägt die Kosten für die Wertermittlung? Wie im Geschäftsverkehr sonst auch gilt nach Auskunft der Victoria Lebensversicherung vereinfacht gesagt die Regel „Wer bestellt, muss bezahlen“. Wer der Besteller des Wertgutachtens ist bzw. wer die Kosten zu tragen hat, muss dementsprechend zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber einzelvertraglich geregelt werden. Die bei einigen Instituten übliche Praxis der generellen Übertragung der Kostentragungspflicht auf die Darlehensnehmer durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dagegen nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart unwirksam. (LG Stuttgart, Az.: 20 O 9/07)

AUCH INTERESSANT

MEISTEGELESEN