Immer mehr Paare ohne Trauschein verwirklichen gemeinsam den Traum vom eigenen Heim. "Doch gesetzliche Regelungen, wie sie für die Ehe und die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft existieren, gelten meist für unverheiratete Paare nicht", warnt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hin
Immer mehr Paare ohne Trauschein verwirklichen gemeinsam den Traum vom eigenen Heim. "Doch gesetzliche Regelungen, wie sie für die Ehe und die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft existieren, gelten meist für unverheiratete Paare nicht", warnt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hin.
In dem Fall wurde ein Mann nach der Trennung des Paares dazu verurteilt, aus dem Eigenheim auszuziehen, obwohl er im Grundbuch ein lebenslanges Mitnutzungsrecht eingetragen hatte.
Er musste sogar zustimmen, dass der Eintrag im Grundbuch gelöscht wird. Die Grundlage der Gemeinschaft ist durch die Trennung entfallen, so die Richter. Im Gegenzug musste die Frau, die das Haus hauptsächlich finanziert hatte, ihren ehemaligen Lebensgefährten auszahlen (Az. 19 U 98/98).
Ursprünglich war die Frau nicht zu einer Zahlung bereit gewesen, da der Lebensgefährte jahrelang umsonst in dem Haus mit gewohnt hatte. Der Mann hatte im Gegenzug verlangt, dass sie ihm für seinen Anteil Zinsen zu zahlen hätte. Doch Leistungen und Zuwendungen könne man in einer Partnerschaft nicht gegenseitig aufrechnen, befanden die Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.