StartBauenBaurecht"Wohn-Riester" lohnt sich für Familien

"Wohn-Riester" lohnt sich für Familien

Immobilie als Altersvorsorge gesetzlich anerkannt / Förderbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Mit dem neuen
Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) wird Wohneigentum in die Altersvorsorge
einbezogen. Damit gibt es für die Finanzierung der eigenen vier Wände die
gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für andere Riester-Produkte. Auch
zertifizierte Bausparverträge werden gefördert. „Die meisten Deutschen wünschen
sich eine eigene Immobilie. Die neue Förderung hilft, diesen Wunsch in die Tat
umzusetzen und macht den Weg ins Eigenheim für viele Familien leichter“,
erläutern die Experten der Landesbausparkassen (LBS).

Viel Platz, nach den eigenen
Wünschen gestaltete Räume und ein Garten für die Kinder zum Spielen – das eigene
Heim bietet mehr Freiheit als die Mietwohnung. Doch der Erwerb ist meist die
größte Investition im Leben. Besonders Familien müssen deshalb genau
kalkulieren. Mit dem Eigenheimrentengesetz hat der Gesetzgeber die Immobilie als
Baustein für die Altersvorsorge anerkannt. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 können
Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) auch für den Bau oder
Kauf der eigenen vier Wände eingesetzt werden. Voraussetzungen sind, dass die
Immobilie selbst bewohnt wird und nach dem 1. Januar 2008 gebaut bzw. gekauft
wurde. Außerdem ist es möglich, zu Beginn der Auszahlungsphase – in der Regel
bei Rentenbeginn – die Förderung für die Entschuldung des Hauses zu verwenden.
Das gilt auch, wenn dieses bereits vor dem 1. Januar 2008 angeschafft
wurde.
 

Beispiel: Familie
mit zwei Kindern
 

Peter und Christina S. wohnen
mit ihrem dreijährigen Sohn Paul in einer Drei-Zimmer-Wohnung zur Miete. Seit
kurzem sind sie zu viert, denn im Mai 2008 kam Tochter Mia zur Welt – bald wird
die Wohnung zu eng. Mit Wohn-Riester fällt die Entscheidung für das eigene Heim
leichter, denn viele Familien können mit relativ geringen eigenen Beiträgen die
vollen Zulagen erhalten.

Für jeden förderberechtigten
Erwachsenen gibt es 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind 185 Euro und für Kinder,
die ab 2008 geboren werden, sogar 300 Euro jährlich. Dafür müssen – zusammen mit
den staatlichen Zulagen – mindestens vier Prozent des
sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag
eingezahlt werden. Die geförderte Höchstsumme beträgt 2.100
Euro.
 

Bei einem Verdienst von
40.000 Euro im Jahr muss Familie S. inklusive Zulagen 1.600 Euro pro Jahr
sparen, um die volle Förderung zu bekommen. Als Grundzulage erhalten Peter und
Christina S. jeweils 154 Euro, für Paul gibt es 185 Euro und für Tochter Mia 300
Euro. Damit kommen 793 Euro Zulagen im Jahr zusammen. So muss Familie S. von den
1.600 Euro nur gut die Hälfte aus der eigenen Tasche zahlen – das sind 67 Euro
im Monat. 

Mit Wohn-Riester fällt der
Familie die Finanzierung des eigenen Zuhauses deutlich leichter. „Und mit der
richtigen Strategie ist diese auch bis zum Ruhestand abgeschlossen. Dann haben
Eigentümer durch die Mietersparnis – die eigentliche Eigenheimrente – deutlich
mehr Geld zur freien Verfügung als Mieter“, so die
LBS-Experten.

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