StartBauenBaurechtWohnungseigentumsrecht: Keller ist kein Wohnraum

Wohnungseigentumsrecht: Keller ist kein Wohnraum

In einer Eigentumswohnanlage dürfen auch Wohnungseigentümer ihre Kellerräume nicht einfach für Wohnzwecke nutzen. Darauf macht Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken aufmerksam

In einer Eigentumswohnanlage dürfen auch Wohnungseigentümer ihre Kellerräume nicht einfach für Wohnzwecke nutzen. Darauf macht Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken aufmerksam.

Im zu verhandelnden Fall wollten die Mitbewohner nicht hinnehmen, dass ein Eigentümer seine Kellerräume als Wohnraum umfunktionierte. Zu Recht, urteilten die Richter.
Eine vertraglich festgelegte Nutzungsregelung für Teileigentumsräume im Kellergeschoss stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar.
Jeder Bewohner der Eigentumswohnanlage ist daher an den festgelegten Nutzungszweck der betreffenden Räume gebunden. Eine anderweitige Nutzung ist nur zulässig, wenn alle einvernehmlich zustimmen (Beschluss vom 14.12.2005, Az. 3 W 196/05).

AUCH INTERESSANT

MEISTEGELESEN