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Wucherimmobilien

Aktuelle Urteile zu Immobilienwucher

Zu viel bezahlt für die eigenen vier Wände?
Ärgerlich, aber nicht immer unabänderlich.
Auf zwei aktuelle Urteile, die Immobilienkäufern
Mut machen, weist Caroline Jagschitz,
die Rechtsexpertin der Bausparkasse Schwäbisch
Hall, hin.

Eine Käuferin hatte für eine 33 m² große Eigentumswohnung
76.200 Euro bezahlt – obwohl
diese laut späterem Sachverständigengutachten
nur 29.000 Euro wert ist. Das Kammergericht
Berlin entschied: Der Kaufpreis steht „in auffälligem
Missverhältnis zum tatsächlichen Wert“. Der
Kaufvertrag ist sittenwidrig und damit nichtig. Die
Verkäuferin muss den Kaufpreis zurückzahlen.
Ihr nützte es auch nichts, dass sie ein eigenes
Gutachten vorlegte, das den Wert der Wohnung
höher einschätzte, allerdings nur unter der Voraussetzung,
dass vor dem Verkauf umfangreiche
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt
werden – die jedoch nie stattfanden (Az. 11 U
18/11).

In einem anderen Fall entschied das Oberlandesgericht
Dresden: Vergibt eine Bank ein Darlehen
in Höhe von 100 Prozent des Kaufpreises
einer Immobilie, muss sie vor der Kreditvergabe
die Angemessenheit des Kaufpreises ernsthaft
überprüfen. Tut sie dies nicht, muss sie dem
Kreditnehmer Schadenersatz leisten, wenn sich
herausstellt, dass das Objekt deutlich überteuert
war und der Kaufvertrag deshalb nichtig ist. Ein
Bankkunde hatte mit einem Immobilienkredit
über 190.000 Euro eine Eigentumswohnung zu
selbigem Preis erworben. Laut späterem Gutachten
war die Wohnung tatsächlich aber nur etwa
106.000 Euro wert. Das OLG Dresden: Die Bank
hätte den tatsächlichen Marktwert vor der Kreditvergabe
ungefähr einschätzen und ihren Kunden
über den stark überhöhten Kaufpreis aufklären
müssen (Az. 9 U 1758/11).

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