Brandgefahr

Kein Feuerwerk nahe Fachwerkhäusern

Silvesterraketen verursachen jedes Jahr Unfälle und
Brandschäden. Deshalb ist das Abfeuern von Raketen in der Nähe von
Fachwerk- und Reetdachhäusern laut 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
verboten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) zum
Jahreswechsel.

Darüber hinaus dürfen Feuerwerkskörper auch nicht in
der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen
gezündet werden. Manche Kommunen, vor allem mittelalterliche Städte
mit verwinkelten Gassen und historischer Fachwerksubstanz, haben
Feuerwerkskörper aus ihren Altstädten verbannt. Wer leichtfertig
Feuerwerkskörper oder nicht zugelassene Pyrotechnik abfeuert, der
haftet für die Schäden, die dabei entstehen. Verursacht eine Rakete
trotz aller Sorgfalt Schäden an einem Gebäude, bezahlt in der Regel
die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden oder die
Gebäudeversicherung des Hausbesitzers. Vorausgesetzt, er ist
entsprechend versichert.

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