Wer vorwärts sagt, darf nicht rückwärts gehen
Forward-Darlehen müssen laut Baugeldvermittler Enderlein abgenommen werden – auch wenn die Immobilienzinsen weiter gesunken sind
Immer wieder unterschätzen Immobilienbesitzer die Rechtsverbindlichkeit von so genannten Forward-Krediten. Sie wollen die zukunftsgerichteten Anschlussdarlehen nicht abnehmen, weil die Zinsen zwischenzeitlich weiter gefallen sind. Aber: Auch wenn dieser Abnahmezwang im derzeitigen Zinstief manche Kreditnehmer schmerzt, nach Auskunft des Baugeldvermittlers Enderlein war und ist der Abschluss dieser Anschlussfinanzierungen dennoch ratsam. Alle Kreditnehmer, die in den vergangenen drei Jahren ein Forward-Kredit abgeschlossen haben, konnten ihre Finanzierungsbedingungen gegenüber dem Erstkredit deutlich verbessern. Zudem sind Forward-Kredite vor allem seit jeher eine Versicherung – gegen steigende Immobilienzinsen, die eine Finanzierung massiv gefährden können.
Zinssatz im richtigen Moment fixieren
Griechenlandkrise, Bankenkrise, Eurokrise: Selbst unter den Pessimisten haben vor drei Jahren nur wenige vorhergesehen, dass die Krise an den Finanzmärkten derartige Ausmaße annimmt. Genau diese hellseherischen Fähigkeiten sind jedoch bei der Immobilienfinanzierung gefragt. Besonderes Talent beim Blick in die Glaskugel müssen Anschlussfinanzierer beweisen, die sich vor Ablauf ihrer Zinsbindungsfrist um die Finanzierung der Restschuld kümmern. Doch die Sterne stehen günstig: „Gerade im aktuellen Zinstief machen sich nicht wenige Immobilienbesitzer darüber Gedanken, wie sie von den derzeitigen Tiefstkonditionen irgendwie profitieren können, obwohl ihre Zinsbindung noch ein bis fünf Jahre läuft“, sagt Manfred Hölscher, Chef des Bielefelder Baugeldvermittlers Enderlein. Die Lösung: Mit Forwardkrediten lässt sich der heutige Zinssatz für den Anschlusskredit fixieren, selbst wenn dieser erst in 50 Monaten ansteht.
Zinsaufschläge zu vernachlässigen
Laut Enderlein sind die Zinsaufschläge im aktuellen Marktumfeld zu vernachlässigen. Ein Forward-Kredit, der am 1. Oktober 2014 beginnt, ist derzeit für eine neue Festschreibung von 10 Jahren ab etwa 2,9 Prozent erhältlich. Für alle, die im Herbst 2004 eine Immobilie gekauft und mit einem zehnjährigen Kredit finanziert haben, ist ein solcher Forward-Kredit mehr als eine Überlegung wert. Die Meisten zahlen für ihre Kredite rund 4,5 Prozent Zinsen. Der Abschluss eines Forward-Darlehens kann also helfen, die Kreditbelastung deutlich zu senken und den Schuldenabbau voranzutreiben. Vor allem aber kann durch einen solchen Forward-Kredit ausgeschlossen werden, dass die Finanzierungskosten steigen und die Immobilienfinanzierung in Gefahr gerät.
Keine Schnäppchengarantie sondern Zinssicherheit
Mehrere tausend Anschlussfinanzierer, die zwischen Anfang und Mitte 2011 einen Forward-Kredit abgeschlossen haben, profitierten damals von den deutlich gesunkenen Zinsen. Sie konnten vor einem guten Jahr mit dem Abschluss eines Forward-Kredites ihre Kreditbelastung von über 5 Prozent auf rund 3,5 Prozent senken. Jetzt beginnt die Laufzeit des Darlehens und viele Kreditnehmer ärgern sich. Denn: Wenn sie keinen Forward-Kredit abgeschlossen und gewartet hätten, könnten sie nun eine ganz normale Anschlussfinanzierung zu rund 2,5 Prozent realisieren – und nochmals kräftig sparen. Das ist jedoch nicht möglich. „Fakt ist, dass diese Kredite zu den damals vereinbarten Konditionen abgenommen werden müssen. Fakt ist aber auch, dass auch Finanzierungskosten von 3 bis 3,5 Prozent ausgesprochen attraktiv sind“, erklärt Hölscher. „Forward-Darlehen schützen Kreditnehmer vor einem Zinsanstieg und bieten damit Planungssicherheit.“