Mietzahlungen und erste Zinsen während des Neubaus müssen in der Kalkulation berücksichtigt werden
Der Baukredit für ein neues Eigenheim ist bewilligt, das Grundstück gefunden und eine Baufirma für erste Schritte beauftragt – gute Voraussetzungen für ein zufriedenes Gefühl beim Bauherrn. Allerdings vergessen viele Häuslebauer, dass mit den ersten ausgeführten Tätigkeiten auf der Baustelle auch schon Raten an die Bank fällig werden. Denn beispielsweise die gerade eingesetzte Bodenplatte muss auch bezahlt werden, das geschieht in der Regel von dem beantragten Darlehen.
Damit beginnen auch in diesem Moment die Zinszahlungen an die Bank. Im Augenblick ist der Neubau allerdings noch längst nicht bezugsfertig, sodass der Bauherr für den Zeitraum zwischen Baustart und Einzug noch eine andere Unterkunft benötigt, für die er höchstwahrscheinlich auch Miete zahlen muss. Diese Doppelbelastung, zunächst noch Miet- und gleichzeitig schon Zinszahlungen zu leisten, müssen Bauherren also in ihrer Kalkulation für den Hausbau berücksichtigen. In einigen Verträgen ist für den Anfang allerdings eine zinsfreie Zeit vereinbart: Bauherren bekommen Geld ihres Darlehens ausgezahlt, müssen hierfür zunächst aber noch keine Zinsen zahlen. Die gängige Laufzeit liegt bei etwa einem halben Jahr. Finanzierungsnehmer sollten also darauf achten, dass auch ihr Vertrag möglichst eine solche zinsfreie Zeit beinhaltet, wenn sie eine Doppelbelastung vermeiden wollen.
Im Fall einer Verzögerung der Bauarbeiten und eines späteren Einzugdatums darf die dann entstehende Doppelbelastung die Finanzierung keinesfalls zum Schwanken bringen – wichtig ist hier, dass Bauherren eine finanzielle Reserve einplanen. Ist die alte Wohnung zu diesem Zeitpunkt allerdings schon gekündigt, geraten die zukünftigen Hausbesitzer tatsächlich in Schwierigkeiten. Einen Puffer von einigen Monaten einzubauen, macht also Sinn, um bei einem Neubau auf der sicheren Seite zu sein.
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