Ob Telekom, Postbank, Verkehrsbetriebe oder Kliniken: Ehemalige Staatsbetriebe werden privatisiert – Tendenz steigend. Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter?
Ob Telekom, Postbank, Verkehrsbetriebe oder Kliniken: Ehemalige Staatsbetriebe werden privatisiert – Tendenz steigend. Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter?
Scheidet ein Unternehmen als Ganzes aus dem öffentlichen Dienst (ÖD) aus, endet in der Regel auch die bisherige Beteiligung an der Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes. Zwar bleiben die von den Arbeitnehmern bisher erworbenen Versorgungsansprüche bestehen, sie müssen aber neu geordnet und abgesichert werden. Der neue Arbeitgeber übernimmt die bestehenden Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZVöD) in voller Höhe, soweit diese nicht vom Versorgungsträger des öffentlichen Dienstes übernommen werden. Scheidet nämlich ein in der ZVöD pflichtversicherter Arbeitnehmer vorzeitig aus, verliert er seinen Anspruch auf eine dynamische Versorgungsrente. Stattdessen bekommt er eine statische Versicherungsrente oder eine Zusatzrente gemäß Betriebsrentengesetz. Für diese Differenz muss der neue Arbeitgeber einen Ausgleich schaffen.
Auch das Risiko der Berufsunfähigkeit muss neu abgesichert werden. Denn sobald der Arbeitnehmer aus der Pflichtversicherung des ÖD vorzeitig ausscheidet, verliert er seinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der Gesamtversorgung. Im Leistungsfall zahlt die ZVöD nur eine wesentlich geringere statische Rente oder – je nach Betriebszugehörigkeit – eine Zusatzrente.
Die DBV-Winterthur hat speziell für Mitarbeiter des öffentlichen Sektors besondere Vorsorgelösungen parat: Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung in Anlehnung an die tarifvertraglichen Regelungen des öffentlichen Dienstes.