Schule geschafft; Ausbildungsvertrag in der Tasche. Der Start ins Berufsleben gelungen und damit auch der erste Schritt zum selbstverdienten Geld. Da hat man erst einmal wenig Lust, sich um die nötige Absicherung zu kümmern: Später ist immer noch Zeit genug. Doch um einen Fehlstart zu vermeiden, ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen.
Schule geschafft; Ausbildungsvertrag in der Tasche. Der Start ins Berufsleben gelungen und damit auch der erste Schritt zum selbstverdienten Geld. Da hat man erst einmal wenig Lust, sich um die nötige Absicherung zu kümmern: Später ist immer noch Zeit genug. Doch um einen Fehlstart zu vermeiden, ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen.
Gerade für Auszubildende ist das Netz der Sozialversicherung nämlich recht weitmaschig geknüpft. Die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, gibt zu bedenken: Private Initiative ist gefragt, um im Falle eines Falles nicht mit leeren Händen dazustehen.
Schutz gegen Berufsunfähigkeit unverzichtbar
Aus diesem Grunde ist an erster Stelle die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit unverzichtbar. Wer gerade seine berufliche Laufbahn begonnen hat, denkt zwar noch nicht unbedingt an ein Ausscheiden aus dem Berufsleben. Doch sollte niemand vergessen, dass statistisch jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Hut nehmen muss. Sei es auf Grund einer schwerwiegenden Erkrankung, sei es auf Grund eines Unfalls. Wenn Auszubildende berufsunfähig werden, schauen sie in der Regel in die sprichwörtliche Röhre. Zwar haben sie unter Umständen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, doch ist deren Höhe nicht dazu geeignet, später einmal finanziell unabhängig zu sein. Die gesetzliche Unfallversicherung springt sogar nur dann ein, wenn die Erwerbsminderung aus einem Arbeitsunfall resultiert. Dass es sich hierbei nur um eine Grundsicherung handelt, verdeutlicht das Beispiel des 17jährigen Marc, der im zweiten Ausbildungsjahr einen schweren Arbeitsunfall erleidet und seitdem "vollständig erwerbsgemindert" ist. Was im Amtsdeutsch bedeutet, dass er aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als drei Stunden pro Tag einer Arbeit nachgehen kann. Da es sich um einen Arbeitsunfall handelte, bekommt Marc Leistungen aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, die sich zu einer monatlichen Rente von rund 2.400 Mark addieren. Wäre Marc beispielsweise beim Surfen verunglückt, also in der Freizeit, oder litte er an einer ernsthaften Erkrankung, bekäme er nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente: 1.478 Mark im Monat. Hätte sich ein schwerwiegender Freizeitunfall bereits im ersten Lehrjahr ereignet, wäre Marc sogar komplett leer ausgegangen. Zusammengefasst: Bei Berufsunfähigkeit durch Freizeitunfälle oder schwere Erkrankungen bekommen Auszubildende unter Umständen gar nichts! Ein Leben lang. Wer einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, aber noch mehr als sechs Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kann, geht ebenfalls völlig leer aus. Das unabhängige Wirtschaftmagazin "DM" brachte es auf den Punkt: "Nur Berufseinsteiger, die wissen, dass sie im Falle eines Falles von ihrer Familie unterstützt werden, können ruhigen Gewissens auf eine private Berufsunfähigkeits-Police verzichten."
Auch das Thema Altersvorsorge sollte man als Auszubildender nicht ganz aus dem Auge verlieren – trotz des noch schmalen Geldbeutels. Denn die gesetzliche Altersrente wird später nicht ausreichen. Das ist ein offenes Geheimnis. Wer früh beginnt privat vorzusorgen, kann schon mit geringen Sparbeträgen viel erreichen, zumal auch Auszubildende in den Genuss der staatlichen Förderung kommen, die das neue Altersvermögensgesetz ab 1. Januar 2002 vorsieht. Zudem gibt’s vom Arbeitgeber noch vermögenswirksame Leistungen und bei niedrigen Einkommen auch von Vater Staat die Arbeitnehmersparzulage.
Wer das Risiko Berufsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall abdecken und gleichzeitig schon einmal in die private Altersversorgung einsteigen möchte, fährt beispielsweise gut mit der SIGNAL IDUNA Startinitiative. Ein Programm, das existenziellen Risikoschutz kombiniert mit einer sicheren Geldanlage, und in der Kom-plettversion für einen 17jährigen Auszubildenden für monatlich rund 110 Mark zu haben ist.
Wichtig für Auszubildende: auf jeden Fall den Haftpflichtversicherungsschutz überprüfen. Wer nicht unter Umständen ein Leben lang für verschuldete Schäden finanziell gerade stehen möchte, für den ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Als Single ist man bis zum Ende der ersten Berufsausbildung zwar noch über die Eltern versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass diese überhaupt eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben!
Gegebenenfalls kann sich auch eine private Hausrat-, Kranken- oder Rechtsschutzversicherung bereits in der Ausbildung lohnen. Das entscheiden die individuellen Wünsche und Lebensumstände.