Seit Jahresbeginn ist das Altersvermögensgesetz (AvmG) in Kraft. Damit ist der Startschuss gefallen für die sogenannte "Riester-Rente".
Mit ihr ist der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) eine private Zusatzversorgung auf freiwilliger Basis zur Seite gestellt. Gleichzeitig werden die Leistungen der gesetzlichen Rente stufenweise zurückgefahren
Seit Jahresbeginn ist das Altersvermögensgesetz (AvmG) in Kraft. Damit ist der Startschuss gefallen für die sogenannte "Riester-Rente".
Mit ihr ist der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) eine private Zusatzversorgung auf freiwilliger Basis zur Seite gestellt. Gleichzeitig werden die Leistungen der gesetzlichen Rente stufenweise zurückgefahren. Das AvmG kündigt eine Wende in der Sozialpolitik an, denn der Staat verabschiedet sich ein Stück weit aus der Altersvorsorge und legt diese in private Hände. Zukünftig sollen die AVmG-Rente und die gesetzliche Rente zusammen in etwa das heutige staatliche Rentenniveau gewährleisten.
Zuschüsse auch für Selbstständige
Für selbstständige Handwerksmeister, die der GRV den Rücken gekehrt haben oder freiwillig rentenversichert sind, scheint das AvmG nur von untergeordneter Bedeutung zu sein. Doch unter zwei Bedingungen können auch sie in den Genuss der staatlichen Fördermittel kommen. Denn ist der Selbstständige verheiratet mit einer rentenversicherungspflichtigen Partnerin und werden sie steuerlich zusammen veranlagt, haben beide Anspruch auf die Grundzulage plus eventueller Kinderzulagen. Unabhängig vom Jahreseinkommen kann der finanzielle Aufwand für die geförderte Privatvorsorge der Ehefrau bis zu bestimmten Jahreshöchstbeträgen zusätzlich als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgabe geltend gemacht werden. Angestellte sind natürlich auch in Handwerk und Handel sowieso förderberechtigt. Ist nur ein Ehepartner Pflichtmitglied in der GRV, so erhält der nicht erwerbstätige Ehegatte zwar die Grund- und gegebenenfalls die Kinderzulagen, muss aber keinen Eigenanteil für seinen Vorsorgevertrag zahlen.
Breite Palette
Für die Vorsorgewilligen bietet sich eine breite Palette entsprechender Produkte an, von der klassischen Rentenversicherung bis zum Investmentfonds. Im Dezember letzten Jahres hat die Zertifizierungsstelle des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen rund 3.500 Vorsorgeprodukte zertifiziert. Wer die staatliche Förderung nutzen will, kann nach diesem Bescheid also loslegen und die Angebote vergleichen. Eines der ersten Produkte, denen die Förderfähigkeit bescheinigt wurde, ist die "Neue Rente", das "Riester-Produkt" der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg. Dieses bietet dem Versicherten nicht nur eine lebenslange Rentenzahlung, sondern sorgt mittels einer effektiven Überschussbeteiligung dafür, dass sich die garantierte Rente noch erhöht. Die Dynamik ermöglicht es, alle bis zum Jahr 2008 schrittweise steigenden staatlichen Zulagen/Steuervorteile in voller Höhe zu nutzen.
Für die betriebliche Altersvorsorge bieten sich dem Betriebsinhaber viele Möglichkeiten. Als traditionelle Versicherer von Handwerk und Mittelstand können berufsständisch orientierte Versicherungsunternehmen, wie SIGNAL IDUNA, auch hier Vorschläge gerade für kleinere und mittlere Unternehmen unterbreiten. Von der Direktversicherung über die "Pensionskasse des Deutschen Handwerks" bis hin zum neu gegründeten "Pensionsfonds des Deutschen Handwerks". Diese Angebote werden begleitet durch die Versorgungswerke des Handwerks: Mehr als 300 arbeiten bundesweit allein mit SIGNAL IDUNA zusammen.