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Pensionskasse für Handwerk und Handel am Start

Grünes Licht für die Pensionskasse des Deutschen Handwerks PKB Aktiengesellschaft, Berlin, jüngste Tochter der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund / Hamburg, gab jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA: "Die Pensionskasse eröffnet ab sofort insbesondere Unternehmen in Handwerk und Handel die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen komfortablen Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Damit sind wir umfassend aufgestellt, wenn es um die betriebliche und die private Altervorsorge geht."

Grünes Licht für die Pensionskasse des Deutschen Handwerks PKB Aktiengesellschaft, Berlin, jüngste Tochter der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund / Hamburg, gab jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA: "Die Pensionskasse eröffnet ab sofort insbesondere Unternehmen in Handwerk und Handel die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen komfortablen Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Damit sind wir umfassend aufgestellt, wenn es um die betriebliche und die private Altervorsorge geht."

Die SIGNAL IDUNA Pensionskasse hat einen Rentensparplan mit Invaliditätsschutz im Programm, der bei Bedarf auch um eine Hinterbliebenenversorgung ergänzt werden kann. Ob nun der Arbeitnehmer die Beiträge durch Entgeltumwandlung zahlt oder auch der Arbeitgeber einen Zuschuss entrichtet, die Pensionskasse des Deutschen Handwerks PKB Aktiengesellschaft stellt für beide Finanzierungswege eine attraktive Durchführungsform der bAV dar. Die Beitragszahlungen müssen dabei nicht regelmäßig erfolgen, sondern können auch oder ausschließlich aus Sonderzahlungen bestehen. Damit ist beispielsweise eine Finanzierung aus Überstundenvergütungen möglich.

Die Beiträge sind bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung – im Jahr 2002 maximal 2.160 Euro – befreit von Steuern und bis 2008 auch von Sozialabgaben. Die vom Arbeitgeber finanzierten Beiträge bleiben auch über das Jahr 2008 hinaus sozialversicherungsfrei.

Voll versteuert werden dafür die späteren Rentenleistungen. Da der Steuersatz eines Rentners in aller Regel erheblich niedriger ist, als der eines aktiven Arbeitnehmers, bleibt der Steuervorteil erhalten.

Wer als Arbeitnehmer die Riester-Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann dies zwar ebenfalls über die Pensionskasse des Deutschen Handwerks PKB Aktiengesellschaft tun. Hier empfiehlt die SIGNAL IDUNA jedoch: Die Riester-Förderung sollte zwar betrieblich organisiert, aber vom Arbeitnehmer privat genutzt werden. Hier bieten die Versorgungswerke, die mit der SIGNAL IDUNA Gruppe kooperieren, Modelle zur Privatvorsorge mit Kollektivvertragskonditionen an. Der Betrieb ist in diesem Fall nur Mittler, so dass es sich rechtlich nicht um eine betriebliche Altersvorsorge handelt.

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