Schnell ist es passiert: Ein Kind läuft einem vor das Fahrrad, die neue Kamera des befreundeten Nachbarn fällt einem auf den Boden oder man setzt sich aus Versehen auf die teure Designerbrille des Chefs. Hat man in diesem Moment eine Haftpflichtversicherung, kann man beruhigt aufatmen. Hat man keine, sollte man spätestens jetzt eine abschließen.
Das Leben birgt zahlreiche unkalkulierbare Risiken. Selbst wenn man immer eine gewisse Vorsicht walten lässt, schützt einen das nicht vor bösen Zufällen. Wohl jeder hat es schon einmal erlebt, dass man in gemütlichem Tempo mit dem Fahrrad an parkenden Autos vorbeifährt und plötzlich ein Kind dazwischen hervorschießt. Auch wenn man in diesem Moment geistesgegenwärtig bremst, kann das Kind so schlimm verletzt sein, dass anschließend hohe Schadensersatzforderungen auf einen zukommen.
Schutz bei Personenschäden: Eine private Haftpflicht mit hoher Deckungssumme
Wird das Kind wieder gesund, ist man sicher sehr erleichtert. Doch hatte man bis zu dem unglückseligen Tag keine private Haftpflicht abgeschlossen, trüben die Ersatzforderungen die Freude über die wiederhergestellte Gesundheit des Unfallopfers. Ist man bereits über eine Private Haftpflicht abgesichert, beinhaltet diese idealerweise eine hohe Deckungssumme. Diese garantiert, dass die Versicherung selbst für hohe Schadenssummen, etwa bei Personenschäden wie in dem oben beschriebenen Fall, aufkommt.
Viel häufiger jedoch tritt der Fall ein, dass man an Sachen wie zum Beispiel der oben genannten Kamera oder Brille, einem Auto oder einem Treppenhaus als Privatperson einen Schaden verursacht. Oder man verliert als Mieter einer Wohnanlage den Zentralschlüssel, was den Austausch sämtlicher dazu gehörender Schlösser nach sich zieht. In diesen Fällen springt die Private Haftpflicht ein. Auch Kinder sind bis zur Volljährigkeit über den Versicherungsnehmer mitabgesichert.
Wer Tiere hält, muss in der Regel eine spezielle Tierhalterversicherung abschließen. So sind zum Beispiel die Schäden, die ein Kampfhund, ein Reitpferd oder eine aus dem Terrarium ausgebüchste Giftschlange verursachen, über eine normale Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Für Gefälligkeitsschäden jedoch kommt die Private Haftpflicht auf. Ein Gefälligkeitsschaden ist ein Schaden, den man etwa am Treppenhaus eines Bekannten verursachte, als man ihm beim Umzug half.
Schutz vor Schäden der eigenen Habe und Gesundheit: Die Private Haftpflicht mit Ausfalldeckung
Tritt einmal der umgekehrte Fall ein, und man selber ist der Leidtragende, etwa, indem man in der Wohnung von Bekannten durch ein umstürzendes Regal verletzt wird oder das Kind der befreundeten Familie einem den teuren neuen Flachbildfernseher mit dem Kabel vom Bord gerissen hat – auch in diesen Fällen ersetzt die Private Haftpflicht den Schaden. Und zwar dann, wenn der Schadenverursacher seinerseits keine Haftpflichtversicherung besitzt, man aber bei der eigenen eine sogenannte Ausfalldeckung mitabgeschlossen hat. Diese deckt, wie das Wort schon sagt, den bei einem Fehlen einer Privaten Haftpflicht drohenden Ausfall des Schadensersatzes.