Bauabnahme unverzichtbar
Beim Neubau selbstverständlich, bei der Sanierung leider oft vernachlässigt: die Bauabnahme.
„Wer sein Eigenheim energetisch modernisieren oder sonstige umfangreichere Renovierungsarbeiten durchführen lässt, sollte keinesfalls auf eine förmliche Bauabnahme verzichten“, rät Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph
Flechtner.
„Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, muss dies schriftlich festgehalten und der verantwortlichen Baufirma eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.“
Im Falle eines juristischen Nachspiels hat der Eigentümer weitaus bessere Karten, wenn Baumängel vollständig protokolliert wurden. Vorausgesetzt, man entdeckt sie überhaupt – denn eben damit ist der Laie in aller Regel überfordert. Flechtner rät
daher, die Abnahme in Begleitung eines erfahrenen Architekten oder vereidigten Bausachverständigen durchzuführen: „Das Expertenhonorar ist gut angelegt, zumal es nur einen Bruchteil der möglichen späteren Folgenkosten ausmacht, die aus zunächst
unentdeckt gebliebenen Mängeln entstehen können.“
Übrigens: Das Honorar für den Gutachter kann ebenso aus Bausparmitteln bestritten werden wie die Sanierungsmaßnahmen selbst.