[Anzeige] Bei der Handwerkerversicherung handelt es sich um die Versicherungspflicht, welche für selbstständige Handwerker gilt. Dabei greift diese Versicherungspflicht unabhängig von der Art, dem Umfang sowie der Größe des Betriebes. Als Rechtsgrundlage dient die im Sozialgesetzbuch VI fixierte gesetzliche Rentenversicherung.
Davon betroffen sind alle in der Handwerkerrolle befindlichen Personen sowie die im Verzeichnis der Inhaber von Unternehmen bzw. Betrieben zulassungsfreier Handwerke (Paragraph 19 Handwerksordnung bzw. HwO) eingetragenen Handwerker in Selbstständigkeit.
Ergänzend dazu sind auch die Gesellschafterinnen und Gesellschafter versicherungspflichtig, welche in einer Handwerkerrolle tätig sind bzw. den Befähigungshinweis nach Paragraph 19 HwO besitzen.
Die Versicherung wird dabei von dem Bund der Deutschen Rentenversicherung sowie von regionalen Trägern realisiert. Die Verpflichtung für Handwerkerinnen und Handwerker zum Abschluss einer Handwerkerversicherung ist seit dem 1. Januar 1992 gültig.
Wann startet die Versicherungspflicht?
Bereits mit der Eintragung in die Rolle der Handwerkerin bzw. des Handwerkers sowie der Aufnahme der Tätigkeit in Selbstständigkeit startet die Pflicht zur Versicherung. Nach der Einzahlung über einen Zeitraum von mindestens 18 Versicherungsjahren kann die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Bezirksschornsteinfegermeister. Die Befreiung kann bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen ab dem dritten Monat nach Antragstellung wirken. Andernfalls ist die Befreiung ab dem Eingang des Antrages gültig.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Regelbetrag für die zu leistende Versicherungssumme wird auf Basis des durchschnittlichen Einkommen des jeweiligen Handwerkers berechnet. Grundsätzlich sind in den ersten drei Berufsjahren lediglich 50 Prozent des Regelsatzes zu leisten, um gerade den Start in das Handwerkerleben zu erleichtern. Auf Wunsch kann mit Hilfe eines Antrages auch eine Anpassung in beide Richtungen vorgenommen werden. Mit Ablauf des dritten Jahres sind die vollständigen monatlichen Beiträge für die Rente für die Handwerkerversicherung zu leisten.
Findet die Tätigkeit des Handwerksbetriebes als Nebentätigkeit statt, ist diese von der Pflicht zur Versicherung ausgenommen. Diese Konstellation trifft ebenfalls auf Erben im Todesfall zu.
Bei einem nachgewiesenen geringeren oder höheren Einkommens ist es jedem Handwerker möglich das eigene Arbeitseinkommen für die Berechnung zu Grunde zu legen. Die Mindesthöhe liegt bei monatlich 450 Euro.
Welche Versicherungen sind für Handwerksbetriebe sinnvoll?
Neben der Pflichtversicherung gibt es viele weitere Versicherungsoptionen für die Betriebe im Handwerkssegment. Dabei ist der richtige Versicherungsschutz essentiell, um potenziellen Schäden und hohen finanziellen Risiken entgegen zu wirken. Neben Versicherungen für Maschinen oder Gebäude sollte auch finanziell absichernde Versicherungen berücksichtigt werden. Sinnvoll können zudem Versicherungen in Bezug auf etwaige handwerkliche Fehler sein.
Einen hohen Stellenwert hat die betriebliche Haftpflichtversicherung. Dabei wird der Betrieb vor Ansprüchen in Bezug auf Schadensersatz aus Fehlern bei der Tätigkeit abgesichert. Darin inkludiert sind bspw. Sach- und Personenschäden. Zu beachten sind dabei die Versicherungshöhen und -inhalte. Diese können von Police zu Police abweichen und sollten je nach Gewerk, Anzahl der Beschäftigten sowie weiteren individuellen Faktoren betrachtet werden. Weiterhin zu empfehlen sind Handwerkerversicherungen für den jeweiligen Betrieb im Zusammenhang auf einen Ertragsausfall. Diese Konstellation kann bspw. bei einem Ausfall einer notwendigen Maschine auftreten, wodurch die reguläre Tätigkeit nicht mehr realisierbar ist. Je nach Betriebsgebäuden kann sich weiterhin eine Gebäudeversicherung lohnen, welche die Betriebsstätte unter anderem vor Elementarschäden absichert. Weitere Versicherungsformen sind die Vertragsrechtsschutz sowie die Geschäftsinhaltversicherung.
Gerade bei gewerblichen Tätigkeiten kann ein Rechtsstreit schnell entstehen. In diesem Fall ist die Rechtsschutzversicherung ein guter Baustein für eine optimale Absicherung, um hohe Gerichtskosten zu vermeiden oder auch bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz eine gute Versicherung zu haben.
Die Cyberversicherung wird auch für Handwerksbetriebe immer wichtiger, da viele Daten und Informationen auf den Computern gespeichert werden und potenzielle Angriffsflächen liefern.
Welche weiteren Versicherungen sind für Handwerker neben der gesetzlichen Rentenversicherung wichtig?
Für die Handwerkinnen und Handwerker ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Gerade im Handwerk können vielfältig Unfälle passieren, welche dafür sorgen können, dass die reguläre Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung kann das monatliche Einkommen auch bei Nichtausübung der Tätigkeit absichert werden.
Ergänzend dazu kann über verschiedene Versicherungsunternehmen eine Police über ein mögliches Krankentagegeld abgeschlossen werden. Damit wird auch bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt eine finanzielle Abfederung vollzogen.