StartPlanenVersicherungBundestag verabschiedet Rentenreform: BAV übernimmt Zertifizierung von Vorsorgeverträgen

Bundestag verabschiedet Rentenreform: BAV übernimmt Zertifizierung von Vorsorgeverträgen

Die nicht zustimmungspflichtigen Teile der Rentenreform haben jetzt den Bundestag mit Hilfe der Koalitionsmehrheit passiert. Kernpunkt des "Altersvermögensgesetzes" (AVG) ist der Aufbau einer zusätzlichen, staatlich geförderten Privatvorsorge – bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens in der Endstufe im Jahr 2008.

Die nicht zustimmungspflichtigen Teile der Rentenreform haben jetzt den Bundestag mit Hilfe der Koalitionsmehrheit passiert. Kernpunkt des "Altersvermögensgesetzes" (AVG) ist der Aufbau einer zusätzlichen, staatlich geförderten Privatvorsorge – bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens in der Endstufe im Jahr 2008. Damit soll das Absinken des Rentenniveaus auf 67 Prozent bis zum Jahr 2030 ermöglicht werden, mit dem Ziel, die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Bis die zustimmungspflichtigen Teile, unter anderem die staatliche Förderung der Zusatzvorsorge, aber den Bundesrat passiert haben, ist mit weiteren Korrekturen zu rechnen.

Wenn die Kriterien der staatlichen Förderung stehen, werden Anbieter von Vorsorgeprodukten, wie Versicherungen oder Banken, ihre neuen Produkte dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) vorlegen müssen. Dieses soll gemäß AVG prüfen, ob Vorsorgeverträge die geforderten Kriterien erfüllen und dementsprechend zertifizieren. Für die Prüfung verlangt das BAV rund 5.000 Euro.

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