Ein neuer Zuschuss, auch „Hessengeld“ genannt, soll ab Herbst für Hausbauer zur Ausschüttung kommen. Der Staat will damit Eigentum-Besitzer stärken.
„Hessengeld“ steht bereit
Das Land Hessen plant, einen Zuschuss namens „Hessengeld“ für den Kauf oder Bau des ersten selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung ab Herbst einzuführen. Diese Initiative, die voraussichtlich in diesem Jahr noch umgesetzt wird, sieht vor, dass jeder Käufer einen Betrag von 10.000 Euro erhält, sowie zusätzlich 5.000 Euro pro Kind. Das bedeutet, dass eine Familie mit zwei Kindern insgesamt bis zu 30.000 Euro erhalten kann.
Das Ziel dieses Förderprogramms ist es, den Erwerb von Wohneigentum insbesondere für junge Familien zu erleichtern, unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf oder einen Neubau handelt. Das „Hessengeld“ soll trotz der aktuellen hohen Zinsen und Baukosten dazu beitragen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
So viele Mittel stehen bereit
Für dieses Jahr stehen bereits 38 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, und es ist kein festes Budget geplant. Solange die festgelegten Kriterien erfüllt sind, können alle Berechtigten den Zuschuss, also das „Hessengeld“ ab Herbst erhalten. Zu den Begünstigten gehören Erstkäufer von Neubauten und Bestandsimmobilien sowie Wohngruppen und Baugenossenschaften.
Interessant ist auch, dass das „Hessengeld“ rückwirkend für alle gilt, die seit dem 1. März eine Immobilie zum ersten Mal für den Eigenbedarf erworben haben. Damit ist der Zuschuss und die damit verbundene finanzielle Förderung vor allem auch für Erstkäufer interessant. Oder jene, die zuvor kein Haus oder keine Wohnung als Eigenbedarf erstanden hatten.
Nicht ganz kritikfrei
Allerdings gibt es auch Kritik an diesem Programm. Die Grünen betrachten es als eine teure Maßnahme, die nur wenigen Menschen zugutekommt. Die FDP wiederum fordert, dass der Zugang zu diesem Geld ohne bürokratische Hürden erfolgen sollte. Ob sich die Bedingungen noch ändern, bleibt vorerst offen.
Nach groben Schätzungen hätten im Jahr 2022 etwa 23.000 Einwohnerinnen und Einwohner Hessens Anspruch auf das „Hessengeld“ gehabt, da sie eine erste, selbst genutzte Immobilie erworben hatten.