StartPlanenFinanzierungHOAI-Schock beim Hausbau? So berechnen Sie das Architektenhonorar richtig

HOAI-Schock beim Hausbau? So berechnen Sie das Architektenhonorar richtig

Der unterschätzte Kostenfaktor beim Hausbau

Wer ein Haus plant, rechnet oft nur mit den reinen Baukosten für Stein und Mörtel. Doch die Rechnung des Architekten kann viele Bauherren überraschend hart treffen, wenn die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ins Spiel kommt.

Das Honorar ist nämlich keineswegs frei verhandelbar, sondern folgt strengen gesetzlichen Vorgaben. Ein moderner HOAI-Rechner hilft Ihnen dabei, diese komplexen Gebührenstrukturen schon vor dem ersten Spatenstich präzise zu kalkulieren.

Wichtige Einstellungen für Ihren Honorarrechner

Bevor Sie den Rechner füttern, müssen Sie klären, welche Fassung der Verordnung für Ihr Projekt gilt. In der Regel ist die Version maßgeblich, die zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses aktuell war, meist die HOAI 2013.

Danach wählen Sie das passende Leistungsbild aus, etwa für Gebäude, Innenräume oder Freianlagen. Diese Auswahl bildet das Fundament für eine rechtssichere Berechnung Ihrer Planungskosten.

Warum die Honorarzone über tausende Euro entscheidet

Die Schwierigkeit Ihres Bauvorhabens wird in sogenannte Honorarzonen eingeteilt, die von eins bis fünf reichen. Während eine einfache Garage in Zone I fällt, landen anspruchsvolle Wohnhäuser meist in der Kategorie III oder IV.

Je höher die Anforderungen an die Planung sind, desto teurer wird am Ende die Dienstleistung. Der HOAI-Rechner berücksichtigt diese Unterschiede und bewahrt Sie vor bösen Überraschungen bei der Budgetplanung.

Die neun Leistungsphasen im Überblick

Ein Architekt begleitet Sie theoretisch von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe in neun verschiedenen Phasen. Die teuerste Phase ist dabei die Bauüberwachung, die allein rund 32 Prozent des Gesamthonorars ausmacht.

Auch die Ausführungsplanung schlägt mit beachtlichen 25 Prozent zu Buche, da hier die detaillierten Werkpläne entstehen. Mit dem Online-Tool können Sie exakt gewichten, welche dieser Phasen Sie tatsächlich beauftragen möchten.

Anrechenbare Kosten als Basis der Berechnung

Die Grundlage für das Honorar sind die sogenannten anrechenbaren Kosten, also die Netto-Baukosten für die Herstellung des Objekts. Der Rechner erlaubt es Ihnen, diese Summen entweder pauschal einzugeben oder detailliert nach Kostengruppen aufzuschlüsseln.

Besonders bei Sanierungen sollten Sie aufpassen, da hier oft ein Umbauzuschlag von bis zu 33 Prozent fällig wird. Ein aktueller HOAI-Rechner erkennt diese Besonderheiten automatisch und liefert Ihnen ein verlässliches Ergebnis für Ihre Finanzierung.

Zusammenfassung

  • Das Architektenhonorar ist gesetzlich durch die HOAI geregelt und nicht frei verhandelbar.
  • Die Einteilung in Honorarzonen von I bis V bestimmt maßgeblich die Kostenhöhe.
  • Die Bauüberwachung ist mit 32 Prozent der teuerste Anteil am Gesamthonorar.

Häufige Fragen

Was sind die anrechenbaren Kosten bei der HOAI?

Anrechenbare Kosten sind der Teil der Baukosten, die für die Herstellung, den Umbau oder die Instandsetzung eines Objekts anfallen und als Basis für das Architektenhonorar dienen.

Welche Leistungsphase beim Architekten ist die teuerste?

Die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung und Dokumentation) ist mit 32 Prozent des Gesamthonorars die kostspieligste Phase laut HOAI.

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