Nur Spezialschutz für Elementarschäden deckt voll ab
Der für Mai ungewöhnliche Dauerregen der
vergangenen Tage hat zu einem rapiden Pegelanstieg in Rhein, Donau, Mosel und Co. geführt. Vielerorts kam
es bereits zu überschwemmten Straßen und nassen Kellern. Trotz steigender Temperaturen, verspricht die Prognose für die kommenden Tage keine Besserung. So müssen sich viele Anwohner auf überflutete Kellerräume und teils massive Schäden am Wohneigentum einstellen.
Eigenheim-Besitzern sollte bewusst sein, dass Überschwemmungsschäden nicht von Standard-Gebäudeversicherungen gedeckt sind. So warnt Zurich Schaden-Experte Norbert Stand: „Bei vollgelaufenen Kellern etwa durch Hochwasser eines naheliegenden Flusses, entschädigt weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung. (…) Wer sein Heim vor den finanziellen Folgen einer Überschwemmung schützen möchte, sollte auf den Abschluss einer speziellen
Elementarschadenversicherung nicht verzichten.“ Nur dieser Zusatzschutz, der bei Abschluss der „herkömmlichen“ Gebäudeversicherung mit eingeschlossen werden kann, schützt Immobilienbesitzer gegen Überschwemmungsschäden und zusätzlich gegendie finanziellen Folgen von Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen.