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Auf Nummer sicher

Fünf Versicherungen rund ums eigene Heim

Sommerzeit ist Bauzeit! Viele Bauherren nutzen die warmen Monate des Jahres, um jetzt den Grundstein für die eigenen vier Wände zu legen. Die Pläne liegen bereit und auf den Baustellen herrscht Geschäftigkeit. Doch was ist mit der Sicherheit rund um das eigene Heim? Welche Risiken auf dem Weg und nach dem Einzug ins neue Heim bestehen, und welche Versicherungen für die Besitzer wichtig sind, weiß Sandra Daniel, Versicherungsexpertin der Asstel, Direktversicherer der Gothaer.

Risiken in der Bauphase berücksichtigen

Die Vorfreude auf das neue Eigenheim sollte nicht den Blick auf die Gefahren verstellen, die beim Bau eines Hauses entstehen können. Nicht umsonst sollte die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein absolutes Muss für den Bauherrn darstellen. Sie haftet für Schäden, die Dritten durch die Baumaßnahme entstehen können – beispielsweise wenn ein Fußgänger durch herabfallende Gegenstände verletzt wird. Ärgerlich für den Bauherrn ist es, wenn es während der Bauphase am Haus zu Beschädigungen kommt. Eine Bauleistungsversicherung deckt hier Schäden ab, die beispielsweise durch Überschwemmung oder Vandalismus auf der Baustelle entstehen können. Wichtig: Risiken durch Feuer müssen über eine gesonderte Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen sein. „Finanzieren Ehepartner und Paare das gemeinsame Eigenheim über ein Darlehen, ist eine Risiko-Lebensversicherung empfehlenswert“, weist Versicherungsexpertin Daniel auf ein weiteres Risiko hin. Im Ernstfall schützt die Versicherung Hinterbliebene vor möglichen finanziellen Belastungen aus dem Bauvorhaben.

Wohngebäudeversicherung als Basis

Der Bau eines Hauses ist nicht selten die größte Investition im Leben eines Menschen. Umso wichtiger ist es, das neue Eigenheim nach Fertigstellung ausreichend abzusichern, um vor den finanziellen Folgen möglicher Schäden abgesichert zu sein. Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst dabei alle Risiken, die aus Schäden durch Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasser entstehen können. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Hausbesitzer im Blick haben sollten: „Läuft beispielsweise der Keller infolge andauernder starker Regenfälle oder eines Hochwassers voll, sind entstandene Schäden nicht durch die normale Wohngebäudeversicherung abgedeckt“, warnt Expertin Daniel. In solchen Fällen schützt eine erweiterte Absicherung gegen sogenannte Elementarschäden wie sie durch Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck entstehen können.

Hausrat ausreichend absichern

Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl entstehen, sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Sie umfasst nicht nur die eigenen vier Wände, sondern sichert Hausrat und Wertgegenstände auch auf Reisen ab. Allerdings nicht unbegrenzt, wie Daniel erläutert: „Je nach Versicherung hat die sogenannte Außenversicherung in der Regel für drei oder sechs Monate Gültigkeit und ist meist auf 10 Prozent der Versicherungssumme beschränkt.“ Da sich der Hausstand und damit auch sein Wert im Laufe der Zeit stetig verändert, sollte die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei vielen Versicherern kann zudem ein sogenannter Unterversicherungsverzicht vereinbart werden, der meist mit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt wird. „Bei Eigenheimen mit kleiner Wohnfläche und einem hochwertigen Hausrat sollte jedoch mit Hilfe einer Wertermittlungstabelle der tatsächliche Neuwert festlegt und die Versicherungssumme entsprechend anpasst werden“, rät die Versicherungsexpertin. Für Wohngebäude mit umfangreichen Glasflächen ist eine Glasversicherung zweckmäßig, um mögliche Deckungslücken bei Glasschäden auszuschließen.

Privathaftpflicht reicht nicht immer aus

In der Regel kommt die Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers von Haus und Grundstück für Schäden auf, die Dritte auf dem Grundbesitz erleiden. Wer allerdings das Haus nicht selbst bewohnt und als Vermieter auftritt, sollte in jedem Fall prüfen lassen, ob seine Privathaftpflicht hier noch ausreicht. In solchen Fällen bietet die Haus- und Grund-besitzerhaftpflicht zusätzlichen Schutz. Diese Versicherung greift beispielsweise auch dann, wenn der Eigentümer die gesetzlichen Pflichten zur Verkehrssicherung des Grundstücks nicht erfüllt. Dazu zählen unter anderem Schäden durch Mängel bei der baulichen Instandhaltung, versäumte Reinigungsarbeiten oder Räumpflichten. „Wird im Haus eine Ölheizung betrieben, ist eine gesonderte Gewässerschadenshaftpflicht für den Eigentümer unverzichtbar“, weist Versicherungsexpertin Daniel auf ein Risiko hin, das im Schadensfall zu erheblichen Umweltschäden mit hohen Schadensersatzforderungen führen kann.

Es geht ums Recht

Es muss ja nicht gerade der klassische Nachbarschaftsstreit am Gartenzaun sein. Vor Streitfällen und rechtlichen Auseinandersetzungen rund um das eigene Heim ist aber niemand gefeit. Kommt es zu Streitigkeiten, ist es gut, über eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung zu verfügen. Hauseigentümer sind dadurch vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits geschützt.

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