In einem Schadensfall bestimmt die Höhe des Versicherungsschutzes in der Regel auch den Entschädigungswert. "Hausbesitzer sollten daher werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten umgehend ihrer Gebäudeversicherung melden", rät Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Dadurch kann der Versicherungswert wieder neu ermittelt werden, wodurch gewährleistet ist, dass auch weiterhin ausreichend Versicherungsschutz besteht. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nur anteilig ersetzt werden
In einem Schadensfall bestimmt die Höhe des Versicherungsschutzes in der Regel auch den Entschädigungswert. "Hausbesitzer sollten daher werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten umgehend ihrer Gebäudeversicherung melden", rät Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Dadurch kann der Versicherungswert wieder neu ermittelt werden, wodurch gewährleistet ist, dass auch weiterhin ausreichend Versicherungsschutz besteht. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nur anteilig ersetzt werden.
Gerade bei einer Gebäudeversicherung ist die Bezifferung einer ausreichenden Versicherungssumme besonders wichtig.
Empfehlenswert ist ein Schutz, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst – eine sogenannte "gleitende Neuwertversicherung". Nur so ist gewährleistet, dass ein Versicherer im Schadensfall immer den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlt. Bei Beschädigungen werden entsprechend die Reparaturkosten ersetzt. "Eine Unterversicherung ist somit bei einer Neuwertversicherung nicht möglich, vorausgesetzt der Versicherungswert der Immobilie wurde korrekt bestimmt", betont Anette Rehm.
Bei einer Gebäudeversicherung sind nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch fest eingebaute Gegenstände wie zum Beispiel eine Heizungsanlage, ein fest verklebter Teppichboden, eine Einbauküche oder eine Markise mit versichert, sofern diese nicht von einem Mieter eingebaut wurden.