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Finanzielle Hilfe vor dem Kadi

In einer Sekunde kann sich das Leben ändern. Für die Angestellte, die den Kündigungsbrief ihres Arbeitgebers im Briefkasten findet. Für den Studenten, der in einen schlimmen Verkehrsunfall verwickelt ist. Damit Prozesskosten nicht zur Schuldenfalle werden, ist eine gute Rechtsschutzversicherung gefragt.

Wiesbaden, 26. September 2000. In einer Sekunde kann sich das Leben ändern. Für die Angestellte, die den Kündigungsbrief ihres Arbeitgebers im Briefkasten findet. Für den Studenten, der in einen schlimmen Verkehrsunfall verwickelt ist. Damit Prozesskosten nicht zur Schuldenfalle werden, ist eine gute Rechtsschutzversicherung gefragt.

Für den Gang zum Kadi muss meist tief in die Tasche gegriffen werden. Über die Prozesskostenhilfe (PKH) werden, geknüpft an die jeweilige Bedürftigkeit, nur eigene Kosten abgedeckt. Die Rechtsschutzversicherung hingegen übernimmt auch die Kosten der Gegenseite. Dem Versicherten entstehen so, außer einem eventuellen Selbstbehalt, keine Kosten.

Seit über 15 Jahren bieten die DBV-Winterthur Versicherungen im Bereich Rechtsschutz maßgeschneiderte Lösungen für jedermann an. Und das zu dauerhaft niedrigen Beiträgen. Für die Zeit vom 1. Oktober 2000 bis 30. September 2001 bleiben die Tarifbeiträge unverändert. Und das, obwohl ein unabhängiger Treuhänder wegen der gestiegenen Schadenquote eine zulässige Beitragsanpassung zwischen 5 und 20 Prozent ermittelt hat.

Beispiel Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Die kostet im Monat gerade mal 8,20 Mark pro Pkw. Wer im Öffentlichen Dienst arbeitet, muss 6,60 Mark bezahlen. Geld, das gut angelegt ist. "Gerade hier wird es immer schwieriger und teurer, sein Recht durchzusetzen", sagt Dr. Michael Reumann, Vorstand der DBV-Winterthur Rechtsschutzversicherung.

Eingeschlossen in die günstigen Beiträge sind noch die zusätzlichen Leistungen:

Weltdeckung für nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen, ausgenommen Immobilienrecht
Kaution – 100 000 Mark zusätzlich zur Versicherungssumme
Verzicht auf Selbstbeteiligung
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall endgültig abgeschlossen ist und keine höhere Gebühr als die für eine Erstberatung anfällt. Die Selbstbeteiligung entfällt auch für den ersten Rechtsschutzfall nach vier schadenfreien Versicherungsjahren bei der DBV-Winterthur. Tritt der erste Rechtsschutzfall nach drei schadenfreien Jahren ein, liegt die Selbstbeteiligung bei nur 50 Prozent.
Volljährige Kinder in Ausbildung sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, auch als Fahrzeughalter
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Erweiterung des Versicherungsschutzes auf alle vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten

Datum 26. September 2000
Zuständig Hartmut Gramberg
Direktwahl (0611) 3 63 25 93
Telefax (0611) 3 63 41 61

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