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Hausrat nicht unversichert lassen

In ihren privaten Haushalten haben die Bundesbürger einen Großteil ihres Vermögens investiert. Die Unwetter dieses Sommers haben manchem Versicherten schmerzlich klar gemacht: Nicht immer reicht eine einfache Hausratversicherung zum Schutz von Hab und Gut

In ihren privaten Haushalten haben die Bundesbürger einen Großteil ihres Vermögens investiert. Die Unwetter dieses Sommers haben manchem Versicherten schmerzlich klar gemacht: Nicht immer reicht eine einfache Hausratversicherung zum Schutz von Hab und Gut. Wenn Wassermassen in Folge von Starkregenfällen – wie zum Beispiel Ende Juli in Frankfurt und Umgebung geschehen – Wohnungen und Häuser überfluten, ist die Regulierung ein typischer Fall für die Elementarschadenversicherung. Die wird als zusätzlicher Baustein zur normalen Hausratversicherung angeboten. Von den Naturereignissen sind meist lediglich Sturm- und Hagelschäden durch die Hausratversicherung abgedeckt, erläutert die DBV-Winterthur.

Verursachen jedoch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder – was in hiesigen Breitengraden selten passieren dürfte – Vulkanausbrüche, Schäden am Wohnungsinventar, kann nur die Elementarschadenversicherung zur Regulierung herangezogen werden. Elementarschadenverträge lassen sich aber nicht für alle Gebiete Deutschlands abschließen: Dort, wo zum Beispiel Flüsse regelmäßig über die Ufer treten, bieten die Schadenversicherer generell keine Deckung für Elementarschäden an.

Hausratversicherungen ohne zusätzlichen Elementarschadenschutz decken Schäden ab, die beispielsweise durch Brand, Blitzschlag, Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen. Viele Versicherer vereinbaren vertraglich, dass sie bei einer im Verhältnis zum Wert des Wohnungsinventars zu geringen Summe – Fachleute sprechen dann von einer Unterversicherung – nicht zahlen müssen. Diesen Passus hat die DBV-Winterthur aus ihren Verträgen nach dem Baukastenprinzip von BOXplus ersatzlos gestrichen. Der Versicherte gibt lediglich die korrekte Quadratmeterzahl seiner Wohnung aus seinem Mietvertrag oder dem Bauplan an, und der gesamte Hausrat ist in voller Höhe zum Neuwert versichert.

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