Do-it-yourself kann teuer werden
Wenn Leitungen zu verlegen sind, die Terrasse neu zu pflastern ist oder die Fassade wieder einen Anstrich braucht, legen sparsame Hausbesitzer auch gerne einmal selbst Hand an. Führen die Hobby-Handwerker diese Arbeiten dann allerdings nicht sach- und fachgerecht aus, handeln sie unter Umständen grob fahrlässig und riskieren laut Hamburg-Mannheimer Sachversicherung ihren Versicherungsschutz.
Und das kann teuer werden: So setzte etwa ein Rentner beim Abdichten des Flachdachs versehentlich sein Haus in Brand. Mithilfe eines Gasbrenners vom Baumarkt hatte er Bitumenbahnen wasserdicht verschweißen wollen, wobei sich der hölzerne Dachstuhl entzündete. Selbst der Einsatz des bereitstehenden Feuerlöschers sowie einer großen Wanne Wasser konnte nicht verhindern, dass die darunter liegenden Wohnräume in Flammen aufgingen. Als der Pechvogel den Schaden in Höhe von mehreren 100.000 Euro von seiner Gebäudeversicherung ersetzt haben wollte, winkte diese ab: Der Versicherte hätte grob fahrlässig gehandelt, weshalb ihm keine Entschädigung zustehe. Der Amateur-Dachdecker war anderer Meinung und zog bis vor das Oberlandesgericht in Schleswig. Die Richter gaben jedoch der Gebäudeversicherung in allen Punkten recht: Der Kläger habe weder die Betriebsanleitung des Gasbrenners genau gelesen, noch brennbare Materialien wie etwa die Holzlatten der Dachkonstruktion abgedeckt. Sein Verhalten sei grob unvorsichtig gewesen und habe die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 16 U 39/07).