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Private Bauhelfer

Wer haftet bei Schäden?

Ob Neubau, Umbau oder Renovierung – wenn Freunde und Verwandte mithelfen, ist der private Wohntraum oft vergleichsweise schnell und günstig zu verwirklichen.

Bei aller Freude über die Zeit- und Kostenersparnis sollte der Bauherr jedoch nicht leichtsinnig werden, rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, denn auf Baustellen ist das Risiko von Schäden überdurchschnittlich hoch. Zwingend erforderlich ist daher eine Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Dritte gegen Schäden durch die Baumaßnahme absichern. Sie tritt zum Beispiel ein, wenn bei der Fenstermontage der Akkuschrauber herunterfällt und dem Nachbarn die Autoscheibe zerschlägt – auch, wenn bei den Arbeiten kein Fachmann am Werk war. Schwieriger ist der Fall, wenn die Schäden am eigenen Gebäude, Baugerät oder -material entstehen. Im Gegensatz zum beauftragten Handwerker haftet der Freizeithelfer nämlich nicht, wenn er seine Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausführt oder auf der Baustelle Schäden entstehen: Dichtet der hilfsbereite Neffe das Wasserrohr in der Wand nicht korrekt ab, muss er weder nachbessern noch die Kosten für den Feuchtigkeitsschaden übernehmen. Auch seine private Haftpflicht tritt hier in der Regel nicht ein. Daher raten die Versicherungsexperten dem Bauherren, die Qualifikation seiner privaten Helfer sorgfältig zu überprüfen. Im Zweifelsfall oder bei fachlich anspruchsvollen Arbeiten kommt der Fachbetrieb unter Umständen günstiger…

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