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Sicherheit für Bauherren

Risiken schon vor Baubeginn absichern

Beim Hausbau gibt es zahlreiche Risiken. Erst nach Abnahme erkannte bauliche Mängel oder schlicht eine falsche Kalkulation können den Finanzierungsbedarf erheblich steigern. Manche Bauunternehmen bieten zur Absicherung ein Sicherheitspaket, mit dem sich Bauherren gegen Risiken absichern können. Bauherren sollten allerdings genau hinschauen, denn oftmals sind derartige Sicherheitspakete nicht viel mehr als heiße Luft. Vor Vertragsabschluss ist daher ein Vergleich der wichtigsten Leistungen für Bauherren unerlässlich.

Künftige Hausbesitzer sollten die Angebote der Bauunternehmen auf vertraglich zugesicherte  Qualitätssicherung, Finanzierungssicherheit und Versicherungsschutz abklopfen. Mündliche Absprachen sind dabei unerheblich – versprechen kann ein Bauunternehmer vieles, doch nur vertraglich festgehaltene Leistungen sind später zur Not auch einklagbar. In einer Angebotsübersicht sollte man also nur die vertraglichen Leistungsvereinbarungen gegenüberstellen.

Zur Qualitätssicherung sollte ein „Rundum-sorglos-Paket“ beispielsweise ein möglichst kostenfreies Baugrundgutachten enthalten, um Zeitaufwand und Kosten realistisch berechnen zu können. Zusätzlich ist ein unabhängiges Baucontrolling als Inklusivleistung besonders wünschenswert. Ein unabhängiger Gutachter überwacht dabei  bis zur Abnahme alle Bauphasen und kann so mögliche Baumängel schon

während des Baus zu Tage fördern, bzw.  bei der Abnahme entdeckte Mängel direkt bewerten. Inklusive sollte dabei auch der abschließende Blower-Door-Test sein, mit dem die, den Vorgaben der Energiesparverordnung unterliegende, Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen wird.

Um Finanzierungssicherheit zu garantieren, sollten die zur wahl stehenden Angebote in jedem Fall eine Überprüfung der Baukostenrechnung durch einen unabhängigen Experten noch vor Baubeginn enthalten. Zusätzlich ist eine Finanzierungssumme-Garantie sinnvoll, mit der manche Bauunternehmen, bis zu einem gewissen Betrag, durch Berechnungsfehler entstandene eventuelle Mehrkosten abdecken. Vor einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmers während der Bauphase schützt die Vertragserfüllungssicherheit. Gesetztlich vorgeschrieben ist eine Bürgschaft über fünf

Prozent der Bausumme, zusätzliche Sicherheiten werden von vielen Bauunternehmern freiwillig angeboten. In jedem Fall sollte hinter derartigen Zusatzsicherheiten ein unabhängiger Versicherer oder eine Bank stehen. Gesetzlich sind Bauunternehmer verpflichtet, alle Mängel, die in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung auftreten, zu beheben. Bei einer Insolvenz des Bauunternehmens allerdings hilft diese Verpflichtung wenig. Entsprechend sollte auch dieser Gewährleistungsschutz mittels einer

Bürgschaft oder Baugewährleistungsversicherung abgesichert sein – erhätlich sind Versicherungen für bis zu 20% der Bausumme.

Schließlich sollten die Angebote natürlich auch den notwendigen Versicherungsschutz, also insbesondere eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, ohne Aufpreis, beinhalten. Die Bauherrenhaftpflicht greift, sobald Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen. Eine Bauleistungsversicherung schützt hingegen vor unvorhersehbaren Schäden, etwa durch Sturm oder Vandalismus.

Wohngebäudeversicherung für das fertig gestellte Haus und die meist im Zusammenhang damit angebotene Feuerrohbauversicherung ist hingegen in den meisten Fällen vom Bauherren selbst zu tragen. Das gleiche gilt für eine Arbeitslosenversicherung, die von Bauunternehmen zum Schutz des Bauherren vor Arbeitslosigkeit und teils auch vor Kurzarbeit angeboten werden.

Mehr Informationen zum Thema Sicherheit für Bauherren finden sich auch auf dem Portal www.aktion-pro-eigenheim.de vom Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhhandel e.V.

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