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Sieben Verträge zur Steuerentlastung

Wiesbaden, 11. Dezember 2001 – Die DBV-Winterthur Holding AG hat zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Grund: Die Aktionäre wurden um Zustimmung gebeten zum Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen zwischen der DBV-Winterthur Holding AG und sieben Tochterunternehmen. Mit diesem Schritt soll das Geschäftsergebnis 2001 steuerlich optimiert werden. Die Aktionäre haben mit breiter Mehrheit diesem Vorschlag zugestimmt

Wiesbaden, 11. Dezember 2001 – Die DBV-Winterthur Holding AG hat zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Grund: Die Aktionäre wurden um Zustimmung gebeten zum Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen zwischen der DBV-Winterthur Holding AG und sieben Tochterunternehmen. Mit diesem Schritt soll das Geschäftsergebnis 2001 steuerlich optimiert werden. Die Aktionäre haben mit breiter Mehrheit diesem Vorschlag zugestimmt.

Mit dem Abschluss der sieben Ergebnisabführungsverträge sind mit den entsprechenden Tochterunternehmen die Voraussetzungen für eine körperschaftssteuerliche Organschaft begründet. Die DBV-Winterthur Holding AG ist dabei Organträger, die Tochtergesellschaften die Organgesellschaften. Damit wird das Geschäftsergebnis 2001 steuerlich optimiert.

Die geschätzte Steuerentlastung für 2001 beträgt nach aktuellen Hochrechnungen 39 Millionen Mark.

Und so fanden die Aktionäre auf der Hauptversammlung auch nur einen einzigen Tagesordnungspunkt, der lautete: Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen – kurz Ergebnisabführungsverträge – der DBV-Winterthur Holding AG mit folgenden Gesellschaften:

– DBV-Winterthur Versicherung Aktiengesellschaft (DWS)
– Winterthur International (Deutschland) Versicherung Aktiengesellschaft (WID)
– DBV Deutsche Beamten-Versicherung Aktiengesellschaft (DBVS)
– DBV-Winterthur Rückversicherung Aktiengesellschaft (DWR)
– Delfin Direkt Krankenversicherung Aktiengesellschaft (DDK)
– TRANSATLANTISCHE Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft (TRANS)
– telcon Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft (telcon)

Zwei wesentliche Änderungen haben diese optimierte steuerliche Gestaltung möglich gemacht. Zum einen sieht das Steuersenkungsgesetz vom Oktober 2000 eine neue Regelung der steuerlichen Behandlung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen auf Aktien in Unternehmen vor. Zum anderen hat das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) seine restriktive Haltung zu spartenübergreifenden Ergebnisabführungsverträgen bei Lebens- und Krankenversicherungen geändert. "Beide Neuerungen geben uns die Möglichkeit, steuerliche Verluste einzelner Unternehmen mit steuerlichen Gewinnen anderer Unternehmen in unserem Konzern zu verrechnen", so Dr. Falk Fuß, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DBV-Winterthur Holding AG.

Wegen der aktuellen Entwicklung in der Sparte Schadenversicherung wurden im Oktober mit den sechs Schadenversicherungstöchtern entsprechende Verträge unterzeichnet. Ebenfalls unter Vertrag genommen: die Delfin Direkt Krankenversicherung AG (DDK). Die verbleibenden Tochtergesellschaften, DBV-Winterthur Lebensversicherung AG, DBV-Winterthur Krankenversicherung AG und DBV-Winterthur Rechtschutz Versicherung AG sollen im nächsten Jahr folgen.

Damit die Ergebnisabführungsverträge wirksam werden, bedarf es u.a. der Zustimmung durch die Hauptversammlung jeder Gesellschaft. In den Verträgen wird festgehalten, dass sich die jeweiligen Tochterunternehmen in einer Organschaft mit der DBV-Winterthur Holding AG befinden. Die Töchter werden verpflichtet, entstandene Gewinne an die DBV-Winterthur Holding AG abzuführen und hierbei Vorgaben des BAV zu beachten. Damit werden die Interessen der Versicherten gewahrt. Die DBV-Winterthur Holding AG verpflichtet sich zur Verlustübernahme während der Laufzeit der Verträge.

Bei zwei Tochtergesellschaften gibt es je einen außenstehenden Aktionär (1 %). Wenn er wegen der Ergebnisabführungsverträge ausscheiden möchte, bekommt er bei der DBV-Winterthur Versicherung AG eine Barabfindung in Höhe von 2,11 Euro für jede volleingezahlte Aktie im Nennwert von einem Euro. Für jede zu 27 Prozent eingezahlte Aktie im Nennwert von einem Euro beträgt die Barabfindung 1,38 Euro. Bei der WID liegt die Abfindung bei 100,71 Euro für jede Aktie im Nennwert von 50 Mark.

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